Steuererklärung 2016 für die Einkommens- und Vermögenssteuer Änderungen betreffend Einreichung und Fristerstreckung
Steuererklärungen für die Einkommens- und Vermögenssteuer ab der Steuerperiode 2016 sind neu zentral bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Chur einzureichen. Dies gilt gleichermassen für Gesuche um Erstreckung der Frist für die Einreichung von Steuererklärungen ab der Steuerperiode 2016. Entsprechende Fristerstreckungsgesuche sind schriftlich zu stellen. Dies kann über ein
Online-Gesuch, per E-Mail (
fristgesuche@stv.gr.ch) oder auf dem Postweg (Steuerverwaltung des Kantons Graubünden, Fristgesuche/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur) geschehen.
Steuererklärungen für frühere Steuerperioden sind, wie bisher, bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. (Ausnahme: Für in der Stadt Chur steuerpflichtige Personen gilt die Regelung betreffend Einreichung bei der Kantonalen Steuerverwaltung schon ab der Steuerperiode 2015.)