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Die Regierung hat den ersten Teil der Revision des Steuergesetzes auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Wird der Bündner Finanzausgleich (NFA) am 7. März 2010 angenommen, ist eine rückwirkende Gesetzesänderung möglich.

Mit dem revidierten Steuergesetz wird die kalte Progression bereits bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise von 3% ausgeglichen; per 1. Januar 2010 ist eine Indexanpassung ab Steuerperiode 2010 auf 103% erfolgt.


Neue Steuergesetzgebung 2010

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