Am Donnerstag, um 11.30 Uhr fuhr ein Automobilist von Chur über die A13 in
Richtung Landquart. Aus nicht restlos abgeklärten Gründen geriet er nördlich von
Chur plötzlich nach links, überquerte die Überholspur und prallte gegen die
Mittelleitplanke. Durch diesen, sehr heftigen Aufprall wurde der Jeep über die Leitplanke
geschleudert. Nachdem sich das Fahrzeug mehrmals der Strassenböschung entlang
überschlagen hatte, kam es total beschädigt auf der Südspur auf dem Dache liegend
zum Stillstand. Der Lenker sowie seine Begleiterin wurden dabei erheblich verletzt.
Beide wurden mit dem Rega-Helikopter ins Kantonsspital Chur eingeliefert. Beide hatten
trotzdem noch viel Glück, dass sich zur Unfallzeit keine Wagen in unmittelbarer Nähe
auf der Südspur befanden.
Sils i.D.: leichtverletzte Lenkerin bei Selbstunfall
In der Nacht auf den Donnerstag, kurz vor 03.00 Uhr fuhr eine Automobilistin von
Tiefencastel kommend über die Kantonsstrasse in Richtung Thusis. Oberhalb Sils wurde
sie von einem die Strasse überquerenden Fuchs überrascht. Um eine Kollision zu
vermeiden steuerte sie ihren Wagen nach links. Dadurch kam sie von der Strasse ab
und prallte heftig gegen eine Stützmauer. Beim Aufprall erlitt sie leichte Verletzungen.
Nach einer Kontrolle und ambulanter Behandlung konnte sie der Arzt entlassen. Am
Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden.
Sedrun: Motorradfahrer bei Überholmanöver verletzt
Während der Fahrt durch Sedrun beabsichtigte ein Fahrzeuglenker am Donnerstag,
über die Mittagszeit von der Hauptstrasse nach links in eine Gemeindestrasse
abzubiegen. Dabei drosselte er seine Geschwindigkeit und schwenkte in der Folge nach
links ab. Ein nachfolgender Personenwagenlenker verlangsamte seine Fahrt ebenfalls.
Ein am Schluss folgender Motorradlenker setzte in diesem Augenblick zu einem
Überholmanöver an. Dabei übersah er den Linksabbieger und prallte auf der
Gegenfahrbahn mit diesem zusammen. Der Zweiradfahrer erlitt bei der Kollision
mittelschwere Verletzungen. Mit der Ambulanz wurde er in Kreisspital Ilanz eingeliefert.
An den Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden