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Am Donnerstag, um 11.30 Uhr fuhr ein Automobilist von Chur über die A13 in Richtung Landquart. Aus nicht restlos abgeklärten Gründen geriet er nördlich von Chur plötzlich nach links, überquerte die Überholspur und prallte gegen die Mittelleitplanke. Durch diesen, sehr heftigen Aufprall wurde der Jeep über die Leitplanke geschleudert. Nachdem sich das Fahrzeug mehrmals der Strassenböschung entlang überschlagen hatte, kam es total beschädigt auf der Südspur auf dem Dache liegend zum Stillstand. Der Lenker sowie seine Begleiterin wurden dabei erheblich verletzt. Beide wurden mit dem Rega-Helikopter ins Kantonsspital Chur eingeliefert. Beide hatten trotzdem noch viel Glück, dass sich zur Unfallzeit keine Wagen in unmittelbarer Nähe auf der Südspur befanden.

Sils i.D.: leichtverletzte Lenkerin bei Selbstunfall
In der Nacht auf den Donnerstag, kurz vor 03.00 Uhr fuhr eine Automobilistin von Tiefencastel kommend über die Kantonsstrasse in Richtung Thusis. Oberhalb Sils wurde sie von einem die Strasse überquerenden Fuchs überrascht. Um eine Kollision zu vermeiden steuerte sie ihren Wagen nach links. Dadurch kam sie von der Strasse ab und prallte heftig gegen eine Stützmauer. Beim Aufprall erlitt sie leichte Verletzungen. Nach einer Kontrolle und ambulanter Behandlung konnte sie der Arzt entlassen. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden.

Sedrun: Motorradfahrer bei Überholmanöver verletzt
Während der Fahrt durch Sedrun beabsichtigte ein Fahrzeuglenker am Donnerstag, über die Mittagszeit von der Hauptstrasse nach links in eine Gemeindestrasse abzubiegen. Dabei drosselte er seine Geschwindigkeit und schwenkte in der Folge nach links ab. Ein nachfolgender Personenwagenlenker verlangsamte seine Fahrt ebenfalls. Ein am Schluss folgender Motorradlenker setzte in diesem Augenblick zu einem Überholmanöver an. Dabei übersah er den Linksabbieger und prallte auf der Gegenfahrbahn mit diesem zusammen. Der Zweiradfahrer erlitt bei der Kollision mittelschwere Verletzungen. Mit der Ambulanz wurde er in Kreisspital Ilanz eingeliefert. An den Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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