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Grundsätzliches

Ausnahmetransporte dürfen auf dem Gebiet des Kantons Graubünden nur mit Bewilligung durchgeführt werden. Für die Begleitung von Ausnahmetransporten wird zwischen vier Kategorien mit verschiedenen Kompetenzen unterschieden. In den Standardauflagen werden die Rechte und Pflichten für die Begleitung von Ausnahmetransporten festgelegt.