Ausnahmetransporte dürfen auf dem Gebiet des Kantons Graubünden nur mit Bewilligung durchgeführt werden. Für die Begleitung von Ausnahmetransporten wird zwischen vier Kategorien mit verschiedenen Kompetenzen unterschieden. In den Standardauflagen werden die Rechte und Pflichten für die Begleitung von Ausnahmetransporten festgelegt.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, gilt für alle Transportbegleiter (ATB und ATB GR), welche im Kanton Graubünden einen Ausnahmetransport begleiten, zwingend folgendes:
Das Formular Anmeldung für Ausnahmetransporte muss durch die/den ATB erstellt werden, wenn gemäss Ausnahmebewilligung Ziff. 5, eine Begleitung durch die/den ATB vorgeschrieben ist. Das Formular ist der Verkehrspolizei zusammen mit den entsprechenden Sonderbewilligungen mindestens 24 Stunden vor der Fahrt per E-Mail (atb@kapo.gr.ch) zu übermitteln.
Bei Ausnahmetransporten auf den Nationalstrassen muss 30 Minuten vor dem Start innerhalb des Kantons, resp. 30 Minuten bevor der Sondertransport auf Kantonsgebiet ankommt, bei der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei (+41 81 256 56 56) abgeklärt werden, ob die Strasse frei von Ereignissen und somit frei befahrbar ist.
Bei den anderen Ausnahmetransporten mit der Bewilligungsauflage Ziff. 5 kann vor dem Start bei der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei (+41 81 256 56 56) abgeklärt werden, ob die Strasse frei von Ereignissen und somit frei befahrbar ist.
Standardauflagen ATB (Stand: 01.03.2023)
Stufe 2 "ATB Zusatzmodul GR" (vgl. Ziff. 2 Standardauflagen)
Infos betreffend Ausbildung ATB-ZH: www.kapo.zh.ch/atb
Anmeldung "ATB Zusatzmodul GR": www.astag-gr.ch
Stufe 3 "ATB GR" (vgl. Ziff. 3 Standardauflagen)
Anmeldung "ATB GR" Grundkurs: www.astag-gr.ch
Antragsformular Verlängerung ATB GR-Bewilligung