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Als bewilligungspflichtig wird bezeichnet, wenn eine Waffe nur mit einer Bewilligung erworben werden kann, bzw. im Sinne des Waffengesetzes einer Bewilligungspflicht unterliegt. Die Bewilligung richtet sich nach der Art und der Kapazität des Magazins der Waffe. Davon ausgenommen sind Übernahmen der Armeewaffen beim Dienstaustritt.

Bestimmungen für den Erwerb einer Waffe mit Waffenerwerbschein (WES)

Waffenerwerbschein

Gesuch Waffenerwerbsschein (WES)

Das Gesuch ist an folgende Adresse zu senden:

Kantonspolizei Graubünden
Fachstelle Waffen
Ringstrasse 2
7000 Chur

Dem Gesuch ist Folgendes beizulegen:

  • Kopie ID oder Pass

Hinweis

Das Gesuch wird durch die Fachstelle Waffen geprüft und ist leserlich, korrekt, vollständig und unterzeichnet einzureichen.

Informationen Waffenerwerb

Broschüre - Waffen in Kürze

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