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Schalldämpfer für die Jagdausübung in Graubünden
Ab Inkrafttreten der revidierten Jagdverordnung (JSV) gehören Schalldämpfer ab dem 01.02.2025 nicht mehr zu den verbotenen Hilfsmitteln bei der Jagd. Ebenso passt sich im 2025 auch die Kantonale Jagdbetriebsvorschrift Graubünden an die Jagdverordnung an und erlaubt somit Schalldämpfer für die Jagd im Kanton Graubünden.
Der Erwerb eines Schalldämpfers untersteht weiterhin einer Bewilligungspflicht. Im konkreten Fall einer kantonalen Ausnahmebewilligung für Waffenzubehöre. Ob und wann ein entsprechendes Gesuch durch den Bund angepasst oder explizit dafür neu entworfen wird, ist noch nicht bekannt.
Aktuelles Gesuch für Schalldämpfer
Neuerungen bezüglich Strafregisterauszug
Seit dem 23.01.2023 ist bei Gesuchen im Bereich Waffenrecht durch den Gesuchsteller kein Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister als Beilage mehr notwendig.
Meldungen und Gesuche auf der Online-Plattform Suisse ePolice
Die Online-Plattform Suisse ePolice kann Ihnen mittlerweile auch dazu dienen, schriftliche Verträge oder Waffenerwerbsscheine aber auch kantonale Ausnahmebewilligungen im Bereich Waffen zu übermitteln oder anzufordern. Hierzu müssen Sie lediglich ein persönliches Konto auf Suisse ePolice einrichten.
Falls Sie sich als Privatperson für Suisse ePolice entscheiden, dann möchten wir Sie darum bitten, den Hinweisen auf Suisse ePolice während dem Übermittlungsvorgang zu folgen und Dokumente nach einem Hinweis zur Unterzeichnung auch zu unterzeichnen bevor Sie sie einen weiteren Übermittlungsvorgang hinzufügen und den abschliessenden Senden-Button klicken.
Eine Anforderung (wie z.B. einen Waffenerwerbsschein) oder Übermittlung (wie z.B. ein schriftlicher Vertrag) über Suisse ePolice setzt voraus, dass Sie Zugang zu einem Drucker, bzw. Scanner haben. Für Seriefeuerwaffen und/oder anderweitige Ereignisse oder kompliziertere Überträge bitten wir Sie, über den offiziellen schriftlichen oder telefonischen Weg zur Fachstelle Waffen zu wählen.