Meldepflichtige Waffen
Als meldepflichtig wird bezeichnet, wenn eine Waffe lediglich mit einem schriftlichen Vertrag erworben werden kann und nicht einer Bewilligung im Sinne des Waffengesetzes unterliegt. Eine Kopie des schriftlichen Vertrages muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss der Fachstelle Waffen zugestellt werden. Die Zustellung gilt jedoch nur für Feuerwaffen. Deshalb die Bezeichnung "Meldepflichtig".
Bestimmungen
Vorlage schriftlicher Vertrag
Eine Kopie des schriftlichen Vertrags ist an folgende Adresse zu senden:
Kantonspolizei Graubünden
Fachstelle Waffen
Ringstrasse 2
7000 Chur
oder per Email an:
waffen@kapo.gr.ch
Der Kopie des schriftlichen Vertrags ist folgendes beizulegen:
Hinweis
Der Kopie des schriftlichen Vertrages ist eine Kopie der ID oder Passes vom Erwerber an die Fachstelle Waffen beizulegen. Der Vertrag ist leserlich, korrekt, vollständig und unterzeichnet auszufüllen.
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (C) benötigen für jeden Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils einen Waffenerwerbsschein (WES).
Information Waffenerwerb
Broschüre - Waffen in Kürze
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Erwerb von Waffen die der Meldepflicht unterstehen (schriftlicher Vertrag)
Kaninchentöter
Soft-Air-Waffen, Druckluft- und CO2-Waffen (keine Feuerwaffe)
Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen (keine Feuerwaffe)
Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
Handrepetierer für die Jagd und Sport
Ordonnanzrepetiergewehre wie Karabiner 11 oder 31