Mit einem Schreiben vom 13. November 1998 wendet sich Jean-Pierre Egger, Ladir,
erneut mit unhaltbaren Vorwürfen gegenüber den Strafverfolgungs- und Justizbehörden
an die Mitglieder des Grossen Rates.
Es geht dabei um die Hanfproduktion im Kanton Graubünden und deren Verwendung
zu illegalen Zwecken (Betäubungsmittelkonsum). Jean-Pierre Egger kritisiert wider
besseres Wissen die damals gegen den Chef der Kriminalpolizei, Major Martin Accola,
geführte Strafuntersuchung und deren Ergebnis. Er beanstandet auch eine in Ladir durch
die Kantonspolizei Thurgau durchgeführte Hausdurchsuchung und unterstellt dem Chef
der Kriminalpolizei des Kantons Graubünden, er hätte diese strafprozessuale
Massnahme inszeniert und die Thurgauer Kantonspolizei herbei gerufen. Im weiteren
werden auch nicht substantiierte Unterstellungen gegenüber Grossrat Bistgaun Capaul
gemacht.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement, die Staatsanwaltschaft und das
Polizeikommando Graubünden sehen sich deshalb veranlasst, diese Vorwürfe richtig zu
stellen.
Die gegen den Chef der Kriminalpolizei durchgeführte Strafuntersuchung wurde
durch die Staatsanwaltschaft am 7. Mai 1998 eingestellt. Auf eine dagegen erhobene
Beschwerde trat die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts mit Entscheid vom 8. Juli
1998 nicht ein. Die in diesem Zusammenhang von Egger erhobenen Vorwürfe der
Untätigkeit und der Vertuschung sind somit unbegründet.
Die Hausdurchsuchung in Ladir erfolgte durch die Strafverfolgungsbehörden des
Kantons Thurgau aufgrund eines dort gegen Jean-Pierre Egger durchgeführten
Strafverfahrens. Die Kantonspolizei Graubünden war bei dieser Hausdurchsuchung nur
rechtshilfeweise tätig.
Die Bündner Strafverfolgungsbehörden haben ausserdem kürzlich bei
verschiedenen Grossproduzenten Hanfproben sichergestellt und auf ihren THC-Gehalt
hin überprüft. Dieser liegt praktisch ausschliesslich über dem zugelassenen Grenzwert
von 0,3 %. Gestützt darauf sind nun Ermittlungen im Hinblick auf den Verwendungszweck
eingeleitet worden.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden hat sodann eine
Verordnung in Aussicht genommen, um den Hanfanbau einer Meldepflicht zu
unterstellen. Bewusst wird nicht auf eine in Aussicht gestellte Bundesregelung gewartet.
Damit können die Grundlagen für eine wirksamere Kontrolle geschaffen werden.
Sämtliche von Jean-Pierre Egger erhobenen Vorwürfe werden somit
zurückgewiesen.
Quelle: JPSD, StA und Pol Kdo Graubünden