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Mit einem Schreiben vom 13. November 1998 wendet sich Jean-Pierre Egger, Ladir, erneut mit unhaltbaren Vorwürfen gegenüber den Strafverfolgungs- und Justizbehörden an die Mitglieder des Grossen Rates.
Es geht dabei um die Hanfproduktion im Kanton Graubünden und deren Verwendung zu illegalen Zwecken (Betäubungsmittelkonsum). Jean-Pierre Egger kritisiert wider besseres Wissen die damals gegen den Chef der Kriminalpolizei, Major Martin Accola, geführte Strafuntersuchung und deren Ergebnis. Er beanstandet auch eine in Ladir durch die Kantonspolizei Thurgau durchgeführte Hausdurchsuchung und unterstellt dem Chef der Kriminalpolizei des Kantons Graubünden, er hätte diese strafprozessuale Massnahme inszeniert und die Thurgauer Kantonspolizei herbei gerufen. Im weiteren werden auch nicht substantiierte Unterstellungen gegenüber Grossrat Bistgaun Capaul gemacht.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement, die Staatsanwaltschaft und das Polizeikommando Graubünden sehen sich deshalb veranlasst, diese Vorwürfe richtig zu stellen.
Die gegen den Chef der Kriminalpolizei durchgeführte Strafuntersuchung wurde durch die Staatsanwaltschaft am 7. Mai 1998 eingestellt. Auf eine dagegen erhobene Beschwerde trat die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts mit Entscheid vom 8. Juli 1998 nicht ein. Die in diesem Zusammenhang von Egger erhobenen Vorwürfe der Untätigkeit und der Vertuschung sind somit unbegründet.
Die Hausdurchsuchung in Ladir erfolgte durch die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Thurgau aufgrund eines dort gegen Jean-Pierre Egger durchgeführten Strafverfahrens. Die Kantonspolizei Graubünden war bei dieser Hausdurchsuchung nur rechtshilfeweise tätig.
Die Bündner Strafverfolgungsbehörden haben ausserdem kürzlich bei verschiedenen Grossproduzenten Hanfproben sichergestellt und auf ihren THC-Gehalt hin überprüft. Dieser liegt praktisch ausschliesslich über dem zugelassenen Grenzwert von 0,3 %. Gestützt darauf sind nun Ermittlungen im Hinblick auf den Verwendungszweck eingeleitet worden.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden hat sodann eine Verordnung in Aussicht genommen, um den Hanfanbau einer Meldepflicht zu unterstellen. Bewusst wird nicht auf eine in Aussicht gestellte Bundesregelung gewartet. Damit können die Grundlagen für eine wirksamere Kontrolle geschaffen werden.
Sämtliche von Jean-Pierre Egger erhobenen Vorwürfe werden somit zurückgewiesen.
Quelle: JPSD, StA und Pol Kdo Graubünden
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