Die inzwischen getroffenen gerichtlich-medizinischen Abklärungen durch die
Abteilung für Rechtsmedizin am Kantonsspital Chur haben folgendes ergeben: Eine
Dritteinwirkung liegt nicht vor. Wie bereits ursprünglich mitgeteilt, hat der Tod des
Rentnerpaars in beiden Fällen natürliche Ursachen. Gemäss dem Facharzt für
Rechtsmedizin waren beide Eheleute schwer herzkrank und starben an akutem
Herzversagen.
Das Ehepaar trat anfangs Mai im Oberhalbstein einen einwöchigen Urlaub an. Als
sie nicht wie vereinbart am vergangenen Samstag nach Hause zurückgekehrt waren,
hielt die Polizei Nachschau und fand dabei beide Rentner tot in der Ferienwohnung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden