Im Dezember 1998 reichte der “ Bündner Kantonale Jagd- und Naturschutzverband “
(BKJNV) durch ihren damaligen Präsidenten Hansruedi Blumenthal eine Strafanzeige
gegen Vertreter des kantonalen Jagdinspektorates sowie gegen alt Regierungsrat Luzi
Bärtsch ein. In der Anzeige wurde geltend gemacht, man habe im Jahre 1998 trotz
markanten Wintereinbruchs die Sonderjagd nicht abgebrochen; ausserdem sei während
der Sonderjagd in einzelnen Gebieten des Kantons mehr Wild erlegt worden, als es der
Abschussplan erlaubt hätte. Dadurch sei sowohl gegen das Jagd- als auch gegen das
Tierschutzgesetz verstossen worden, wofür die beanzeigten Personen verantwortlich
seien.
Im Nachgang an diese Strafanzeige und zur Abklärung des Sachverhaltes leitete die
Staatsanwaltschaft Graubünden eine entsprechende Untersuchung ein. Im Rahmen
dieses Verfahrens wurde auch ein wildbiologisches Gutachten eingeholt. Die
Strafuntersuchung wurde am 14. Juni 1999 eingestellt, nachdem sich die in der Anzeige
erhobenen Vorwürfe als haltlos herausgestellt hatten. Auf eine vom BKJNV gegen diesen
Einstellungsentscheid eingereichte Beschwerde ist das Kantonsgericht nicht
eingetreten.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden