Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Im Dezember 1998 reichte der “ Bündner Kantonale Jagd- und Naturschutzverband “ (BKJNV) durch ihren damaligen Präsidenten Hansruedi Blumenthal eine Strafanzeige gegen Vertreter des kantonalen Jagdinspektorates sowie gegen alt Regierungsrat Luzi Bärtsch ein. In der Anzeige wurde geltend gemacht, man habe im Jahre 1998 trotz markanten Wintereinbruchs die Sonderjagd nicht abgebrochen; ausserdem sei während der Sonderjagd in einzelnen Gebieten des Kantons mehr Wild erlegt worden, als es der Abschussplan erlaubt hätte. Dadurch sei sowohl gegen das Jagd- als auch gegen das Tierschutzgesetz verstossen worden, wofür die beanzeigten Personen verantwortlich seien.
Im Nachgang an diese Strafanzeige und zur Abklärung des Sachverhaltes leitete die Staatsanwaltschaft Graubünden eine entsprechende Untersuchung ein. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde auch ein wildbiologisches Gutachten eingeholt. Die Strafuntersuchung wurde am 14. Juni 1999 eingestellt, nachdem sich die in der Anzeige erhobenen Vorwürfe als haltlos herausgestellt hatten. Auf eine vom BKJNV gegen diesen Einstellungsentscheid eingereichte Beschwerde ist das Kantonsgericht nicht eingetreten.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
Neuer Artikel