Verschiedenen Medien wurde auf Anfrage hin bestätigt, dass am 25.2.2000 durch
die Kantonspolizei Graubünden zur Klärung technischer Unregelmässigkeiten in der
Transformatorenstation Herti in Davos Spezialisten aus Zürich und der Kriminaltechnik
beigezogen wurden.
Weitere Angaben wurden keine gemacht, weil zu diesem Zeitpunkt einerseits keine
Klarheit über den effektiven Sachverhalt vorlag und andererseits durch weitere
Detailangaben die Ermittlungen nicht gefährdet werden dürfen.
Recherchen der Medien haben – obwohl von der Polizei aus genannten Gründen
keine weiteren Angaben dazu gemacht wurden – dazu geführt, dass falsche
Informationen verbreitet wurden, die von Bomben und mangelhafter Sicherheit in Davos
sprachen.
Die Bundesanwaltschaft hat am Sonntag auf Anfrage hin erklärt, beim
vorgefundenen Gegenstand handle es sich um einen Brandsatz und erklärte sich
deshalb für keine weitere Auskünfte zuständig.
Zwischenzeitlich wurden durch die Kantonspolizei weitere Abklärungen
vorgenommen, die bis heute zu folgendem Ergebnis geführt haben:
Am 25.2.2000 wurde der Kantonspolizei gemeldet, dass gewaltsam in die
Transformatorenstation eingedrungen worden war und ein nicht näher identifizierter
Gegenstand gefunden worden sei. Nach einem ersten Augenschein vor Ort wurde der
wissenschaftliche Forschungsdienst der Stadtpolizei Zürich aufgeboten. Weil vorerst
der Verdacht bestanden hatte, dass es sich um ein Sprengstoffdelikt handeln könnte,
wurde die Hertistrasse zwischen 2100 und 2400 Uhr vorsichtshalber gesperrt, um die
Lage vor Ort zu klären und die Fundsache unschädlich zu machen.
Nach den bisherigen Abklärungen steht fest, dass sich unbekannte Personen zu
einem noch nicht geklärten Zeitpunkt gewaltsam Zugang zur Transformatorenstation
Herti verschafft haben und dort einen Brandsatz deponierten. Dieser wäre geeignet
gewesen, die Anlage, welche Teile des Quartiers mit elektrischem Strom versorgt, zu
beschädigen oder gar ausser Betrieb zu setzen. Dies hätte im schlimmsten Fall zur
Folge gehabt, dass im Quartier der Strom ausgefallen wäre. Das Kongresshaus wäre
davon nicht betroffen gewesen. Aus ermittlungstaktischen Gründen können weder zu der
Transformatorenstation noch zu weiteren technischen Details Angaben gemacht werden.
Die Kantonspolizei ermittelt wegen gemeingefährlichen Vergehen und Verbrechen;
im Vordergrund steht der Artikel 221 (versuchte Brandstiftung) Strafgesetzbuch; die
Strafandrohung für solche Delikte beträgt 1 bis 20 Jahre Zuchthaus.
Für die Bevölkerung hat nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen zu keinem
Zeitpunkt eine ernsthafte und konkrete Gefahr bestanden. Bei einer Reaktion der
Fundsache wäre mit grösster Wahrscheinlichkeit lediglich die Transformatorenstation
und deren Eingangsbereich in Mitleidenschaft gezogen worden. Aufgrund der
unterirdischen und massiven Bauweise der Transformatorenstation hätte ein Abbrand
des Brandsatzes keine Auswirkungen auf die Umgebung gezeitigt.
Die Kantonspolizei Graubünden prüft, ob dieser versuchte Anschlag gegen das
World Economic Forum (WEF) gerichtet war und ob er in direktem Zusammenhang mit
dem versuchten Stromunterbruch vom Januar 1999 steht. Damals ist versucht worden,
die Stromzufuhr mit Anschlägen auf Freileitungen (Hochspannung) nach Davos zu
unterbrechen. Auch in Genf haben Anti-WTO Aktivisten versucht, die Stromversorgung
mit einem gezielten Angriff auf eine Stromverteileranlage eines Gebäudes der WTO
lahm zu legen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden