Der Polizeibeamte, der am Sonntag in Chur von einem Amokschützen schwer
verletzt wurde, ist nach wie vor in der Intensivstation des Kantonsspitals Chur
hospitalisiert. Er befindet sich medizinisch ausser akuter Lebensgefahr. Wegen der
schweren Lungenverletzung ist jedoch ungewiss, ob der Polizeibeamte mit einem
bleibenden Nachteil zu rechnen hat. Der zweite verletzte Polizeibeamte ist nach wie vor
hospitalisiert und muss sich einer Operation unterziehen.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat in der Zwischenzeit eine Strafuntersuchung
eingeleitet zur Abklärung der Frage, ob der Schusswaffeneinsatz und die damit
verbundene Tötung des Amokschützen verhältnismässig war. Die gesetzliche
Grundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss findet sich in Art. 32 - 34 des
Strafgesetzbuches, in der grossrätlichen Verordnung über die Kantonspolizei, im
regierungsrätlichen Dienst- und Organisationsreglement sowie im Dienstbefehl für den
Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Eine abschliessende rechtliche Würdigung
des Vorganges ist erst nach Abschluss der Untersuchung möglich.
Wie bereits gestern anlässlich der Pressekonferenz mitgeteilt, hat der
Amokschütze in seiner Wohnung mit einem Sturmgewehr 90 auf einen Polizeibeamten
geschossen und diesen schwer verletzt. Als dieser am Boden lag, gab er einen zweiten
Schuss auf den Polizeibeamten und traf ihn am Helm. Am Morgen hatte der Amokschütze
von seiner Wohnung aus mindestens zwölf Schüsse auf den Wintergarten der
benachbarten Pizzeria abgegeben. Nachdem der Amokschütze während Stunden
aufgefordert wurde, sich zu ergeben, erging an die Polizeibeamten der Befehl, diesen
Mann aktionsunfähig zu machen, sofern dieser mit einer Waffe in der Hand auftaucht.
Als dann der Amokschütze unmittelbar vor dem Schusswaffeneinsatz der Polizei auf den
Balkon seiner Wohnung trat, hielt er ein Sturmgewehr in der Hand, in welchem sich -
wie sich nun herausgestellt hat - noch insgesamt 15 Patronen befanden. Das Gewehr
war geladen und ein Schuss befand sich im Patronenlager. Der Amokschütze hatte in
diesem Augenblick freie Sicht und Schussmöglichkeit auf mehrere Polizeibeamten, auf
die Kasernenstrasse sowie auf den Parkplatz der Brambrüesch-Bahn, auf welchem sich
zu diesem Zeitpunkt viele Leute befanden.
Beim Amokschützen handelt es sich um einen 22-jährigen Mann, der erst am 11.
Februar 2000 von Walenstadt nach Chur zugezogen war. Er war zurzeit arbeitslos. Der
Amokschütze war als Betäubungsmittelkonsument, namentlich aus als Konsument von
Psylocybinpilzen bekannt. Dabei handelt es sich um einen Pilz mit einem gefährlichen
Wirkstoff. Diese Pilze erzeugen eine sogenannte halluzinogene Wirkung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden