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Der gestern kurz vor Mitternacht auf Fenster des Davoser Kongresszentrum verübte
Anschlag erfolgte mittels Knallraketen und richtet sich gegen das World Economic
Forum (WEF). Personen kamen nicht zu Schaden.
Beim Anschlag am späten Samstag Abend auf Fenster des Kongresszentrums
in Davos wurde nicht Sprengstoff, sondern pyrotechnische Knallraketen, also
Feuerwerk, verwendet. Der Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen rund
15 000 Franken. Die Sachbeschädigung war durch den Kontrolldienst der Securitas
kurz vor Mitternacht festgestellt worden.
Die noch unbekannten Täter hatten mit pyrotechnischen Knallraketen zwei
Panzerglasfenster an der Südseite des Kongresszentrums in Davos beschädigt. Der
Wissenschaftliche Forschungsdienst (WFD) Zürich hat festgestellt, dass kein
Sprengstoff, sondern Knallraketen wie sie an Feuerwerken abgefeuert werden
verwendet worden ist. Die verwendeten Knallraketen sind in der Schweiz ausgenommen
für Jugendliche frei erhältlich.
Die Täter werden im Umfeld der WTO-Gegner vermutet. Verschiedenen Medien
waren nach Mitternacht Bekennerschreiben mit folgendem Inhalt zugestellt worden:
"ANGRIFF ALS AUFTAKT ZUM WEF IN DAVOS MIT RAKETEN. UNSER
ANGRIFF GEGEN DEN ZUSAMMENGEROTTETEN HAUFEN DER
REGIERENDEN IST EIN SYMBOLISCHER BEITRAG ZUR STÖRUNG IHRES
TREFFENS IM RUHIGEN HINTERLAND. ERKLÄRUNG FOLGT. FUER
REVOLUTIONAERE PERSP."
Obwohl kein Sprengstoff verwendet wurde, liegt die Zuständigkeit zur
Strafverfolgung bei den Bundesbehörden. Die bestimmungswidrige Verwendung
pyrotechnischer Gegenstände - namentlich zu Sprengzwecken - fällt unter die
Sprengstoffartikel des Strafgesetzbuches. Die weiteren Ermittlungen werden deshalb
unter Leitung der Bundesanwaltschaft durch die Bundespolizei und die Kantonspolizei
Graubünden durchgeführt.
Informationsdienst BAP: Telefon +41 (0)31 322 77 88 - Fax +41 (0)31 322 77 87 -
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Quelle: Bundesamt für Polizei - EIDG. JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT