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Der Kleine Landrat und das Kommando der Kantonspolizei Graubünden halten fest, dass die am Donnerstag, 27. Januar 2000, in Davoser Gewerbebetrieben und Hotels verteilten Schreiben, wonach der Kleine Landrat und die Kantonspolizei am 29. Januar 2000 ein allgemeines Ausgehverbot erlassen hätten, nicht zutrifft.
Diese Schreiben wurden von unbekannten Urhebern erstellt. Die entsprechenden polizeilichen Ermittlungen zur Abklärung der Täterschaft wurden eingeteilt. Der Kleine Landrat behält sich rechtliche Schritte, insbesondere eine Strafanzeige ausdrücklich vor.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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