Chur: Strafuntersuchung zum Polizeieinsatz vom 26.3.2000 in Chur; Stellungnahme des Polizeikommandos
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Der Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes und
die Kantonspolizei Graubünden nehmen mit Erleichterung vom gründlichen und
unabhängigen Ergebnis der Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Einsatz vom
26.3.2000 am Rosenhügel in Chur Kenntnis. Tragischerweise fand dabei ein junger
Mensch den Tod. Das Mitgefühl gehört deshalb in dieser Stunde den Hinterbliebenen.
Die Gedanken gehören aber auch den schwer verletzten und eingesetzten
Polizeikräften, die unter ausserordentlich gefährlichen und schwierigen Umständen ihre
Pflicht erfüllt und noch heute unter den physischen und psychischen Schäden zu leiden
haben.
Während des laufenden Strafverfahrens, das nun abgeschlossen ist, konnten
weder vorgesetzte Behörden noch die direkt Betroffenen Auskünfte erteilen und
unrichtige Darstellungen zurückweisen. Nur eine unabhängige Strafuntersuchung kann
alle Aspekte eines Geschehens überprüfen, hinterfragen und durchleuchten. Nicht alle
Informationen, die öffentlich wurden, entsprachen dem wahren Sachverhalt. Dieser ist
nun erstellt und entlastet die Polizeiführung und eingesetzten Polizeikräfte.
Wie die Strafuntersuchung bestätigt, wurden laufend verschiedene
andere Möglichkeiten geprüft, eingeleitet und umgesetzt. Leider ohne Erfolg. Es war -
wie bereits damals an der Medienkonferenz am 26.3.2000 dargestellt - das erklärte Ziel
der Polizeiführung, weiteres Blutvergiessen zu vermeiden. Das
Risiko für diesen Ausgang hat der Täter zu verantworten, von dem eine
ausserordentlich hohe Gefährdung ausging und der leider alle Vermittlungs- und
Verhandlungsversuche ausschlug.
Die Beurteilung der Untersuchungsbehörden wird für die Polizei nicht
zum Freipass. In jedem Einzelfalle wird zu prüfen sein, welche Massnahmen in
Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit angezeigt erscheinen. Wenn ein Täter
allerdings - aus welchen Gründen auch immer - in dieser Brutalität Menschenleben
gefährdet und schwer verletzt, steht der Schutz der Bevölkerung und der eingesetzten
Polizeikräfte im Vordergrund.
Einmal mehr zeigt dieses Ereignis, wie schwierig und belastend die
Polizeiaufgabe im Dienste unseres Staates und seiner Bevölkerung ist. Von der Polizei
wird erwartet, dass sie die Bevölkerung schützt, vor Schaden bewahrt und dazu gibt ihr
der Staat auch die notwendigen rechtlichen und technischen Möglichkeiten in die Hand.
Damit ist massvoll umzugehen. Dies ist sich auch die Kantonspolizei Graubünden
bewusst und weiss, dass sie ihre Mittel und Möglichkeiten verhältnismässig
einzusetzen hat. Diese Verhältnismässigkeit endet aber dort, wo Dritte
erheblich an Leib und Leben gefährdet sind. Für ihren Schutz verfügt der Staat über die
polizeilichen Mittel.
Alle Beteiligten sind froh darüber, dass die Strafuntersuchung kein
strafbares Verhalten ergeben hat.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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