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Die Kontrollmassnahmen an der Landesgrenze und im Landesinnern im Hinblick auf die unbewilligte Demonstration gegen das Davoser World Economic Forum (WEF) vom Samstag, 27. Januar, zeigen Wirkung. Bis Freitag wurden bei Grenzkontrollen über hundert Personen an der Einreise in die Schweiz gehindert.
Personen, gegen die eine Einreisesperre in die Schweiz vorliegt oder die mit Propagandamaterial oder andern Utensilien für die Demonstration vom Samstag versuchen, in die Schweiz einzureisen, werden bereits an der Landesgrenze abgefangen. Besonders aktiv sind dabei die Grenzwächter. Bis Freitag Nachmittag wurden insgesamt 104 Personen abgewiesen. Gegen 14 Personen, die wieder ihre Heimreise antreten mussten, bestand eine der im Hinblick auf das WEF zusätzlich vom Bund erlassenen 300 Einreisesperren. Bei den Kontrollen wurde umfassendes Propagandamaterial, diverse Gasmasken, Megafone, Vermummungsutensilien und Transparente gefunden und anschliessend beschlagnahmt.
Die von der Kantonspolizei Graubünden und ihren Partnern in Davos und auf den Zufahrtsachsen vorgenommenen Sicherheitsmassnahmen haben sich bewährt. In der Region kam es bis jetzt zu keinen nennenswerten Zwischenfällen, und die Eröffnung des WEF am Donnerstag Abend konnte ohne Probleme erfolgen.

Kontrollen kosten Zeit
In der Region Davos und auf den Zufahrtsachsen des Bündner Wintersportorts wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche Fahrzeug- und Personenkontrollen vorgenommen. Dabei standen die unter dem Kommando der Kantonspolizei Graubünden stehenden Sicherheitskräfte vor der schwierigen Aufgabe, zwischen Feriengästen und gewaltbereiten Demonstranten zu unterscheiden. Der Aufruf der Anti- WTO-Koordination an die Demonstranten, sich perfekt zu tarnen, verlangt von den Sicherheitskräften entsprechende Kontrollen, die auch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Überprüfungen, die vor Ort nicht abschliessend getätigt werden können, müssen zudem auf den Dienststellen vorgenommen werden. Dies kann im Einzelfall mehrere Stunden dauern.

Störer werden abgewiesen
Die Sperrposten und Kontrollstellen wurden angewiesen, alle Personen zurückzuweisen, die als mögliche Störer und Demonstranten in Davos identifiziert werden. Die Kantonspolizei Graubünden stützt sich dabei auf die Ablehnung des Demonstrationsgesuchs für den 27. Januar durch den Kleinen Landrat Davos.
Bei den umfassenden Personenkontrollen kann es vereinzelt vorkommen, dass im Zweifelsfall Personen, die sich nicht eindeutig ausweisen oder nicht klar von Aktivisten- Gruppen abgegrenzt werden können, zurückgewiesen werden. Dies war der Fall bei einem Referenten des WEF-Gegenkongresses der Vereinigung Public Eye, was die Kantonspolizei bedauert. Die Kantonspolizei Graubünden hat keinen Anlass, die Veranstaltungen von Public Eye zu behindern und deren Teilnehmer nicht nach Davos anreisen zu lassen.
Grundsätzlich werden von den Sicherheitskräften alle Personen zurückgewiesen, die Demonstrationsmaterial, gefährliche Gegenstände, Kampfausrüstungen für Demonstrationen oder entsprechendes Schutzmaterial für Auseinandersetzungen mit der Polizei mit sich führen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die als logistische Basis für solche Aktionen benutzt werden können.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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