Zyur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der San Bernardino-Route
sind seit Montag
zusätzliche Massnahmen in Kraft. Nämlich Mindestabstände von 150 Metern
zwischen den
Camions und das Überholverbot des Schwerverkehrs zwischen Reichenau und
Mesocco. Der
Start der zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen verlief gut, Erfahrungen im
Vollzug fehlen aber
noch. Der alpenquerende Verkehr auf der San Bernardino-Route ist
zunehmend, täglich
fahren zwischen 3'000 und 3'500 LKWs auf der A13. Normalerweise
verkehren auf der San-
Bernardino-Achse 500 bis 600 Lastwagen pro Tag.
Die erstmals in der Schweiz eingeführte Abstandsregelung von 150
Metern zwischen den
Lastwagen stützt sich rechtlich auf eine polizeiliche Verfügung vom
5.11.2001 ab und gilt bis auf
weiteres. Die Kantonspolizei Graubünden ist sich bewusst, dass die
Durchsetzung der Abstandsregelung
nicht einfach sein wird. Alle Anordnungen stehen im Interesse der
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer,
aber auch der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Eine strenge
und wirksame Dosierung
des alpenquerenden Güterverkehrs ist notwendig. Rund 70 Beamte der
Kantonspolizei Graubünden
unterstützt von Securitas stehen täglich auf der San Bernardino-Route zu
Verkehrslenkungs-,
Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten im Einsatz. Mitarbeitende des
kantonalen Tiefbauamtes
Graubünden montierten in den letzten Tagen rund 100 zusätzliche Signale.
Darin miteingeschlossen sind
auch Hinweistafeln für die Stau- und Warteraumbewirtschaftung.
Videofahrzeuge und Heli dokumentieren
Die Polizeipatrouillen werden beim Vollzug der Abstandsregelung und
des Überholverbotes auf
dem 80 km langen Streckenabschnitt der A13 zwischen Reichenau und
Mesocco GR auch aus der Luft
unterstützt. Verkehrsspezialisten in Begleitung eines fliegenden
Einsatzleiters beobachten den
Verkehrsfluss vom Helikopter aus. Festgestellte Widerhandlungen werden
den Polizeipatrouillen
gemeldet, damit bei der nächsten Ausstellmöglichkeit die Fahrer befragt
und zur Rechenschaft gezogen
werden können. Verzeigte Chauffeure ohne festen Wohnsitz in der Schweiz
haben eine Sicherstellung
für mögliche Buss- und Verfahrenskosten von bis zu 2'000
Schweizerfranken zu leisten. Über Schuld
und Strafe entscheidet schlussendlich der Richter. Zur Durchsetzung der
Sicherheitsmassnahmen stehen
auch neutrale Videofahrzeuge im Einsatz. Dadurch können gefährliche
Fahrmanöver und
Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften dokumentiert und
den Chauffeuren an Ort und
Stelle gezeigt werden. Die Aufnahmen dienen der urteilenden Instanz auch
zur Beweissicherung.
Weitere Massnahmen in Prüfung
Versuchsweise wurden zwischen Reichenau und Mesocco mehrere
Kontrollstellen eingerichtet,
wo eine Beobachtung des Schwerverkehrs auf einer Länge von mindestens
500 Metern möglich ist. Die
Einhaltung des Mindestabstandes von 150 Metern zwischen Lastwagen können
zur Zeit in Mesocco,
Pian San Giacomo, Andeer und Thusis gestützt auf die dort montierten
Distanzmarkierungen von null,
50, 100 bis zu 150 Metern besser kontrolliert werden. Die
Lastwagenchauffeure werden neu auch mit
einer auf der Heckablage der Patrouillenfahrzeuge angebrachten
Leuchtmatrix "150 Meter"
informiert und zur Einhaltung des Abstandes aufgefordert.
Verkehrsteilnehmer und Polizei werden in den
nächsten Tagen Erfahrungen sammeln. Weitere Verbesserungen der
Tunnelsicherheit und der
Infrastrukturen für eine möglichst unfallfreie Verkehrsabwicklung werden
in enger Zusammenarbeit mit
dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und Verkehrsspezialisten geprüft. Es
gibt keine 100% Sicherheit
auf unseren Strassen. Verkehrsunfälle sind Risiken im Strassenverkehr,
die unsere Gesellschaft zu
akzeptierten hat. Dies muss uns allen und jederzeit bewusst sein. Gerade
deshalb sind die
Verkehrsteilnehmer aufgefordert, die Polizei im Vollzug des
Massnahmenpaketes zu unterstützen, am
wirksamsten mit einer den jeweiligen Strassen-, Verkehrs- und
Sichtverhältnissen angepassten
Fahrweise. Das Überholverbot zwischen Thusis und Mesocco gilt nicht für
Gesellschaftswagen und
Postautos. Die San Bernardino-Route ist aus verschiedenen bekannten
Gründen nicht geeignet, den
ganzen Gotthard-Schwerverkehr zu schlucken.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden