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Am Samstagabend ereignete sich in der Fraktion St. Antonio ein Selbstunfall. Dabei wurde ein mitfahrendes Kind leicht verletzt.
Von seinem Wohnort in St. Antonio wegfahrend wollte ein Personenwagenlenker über die Kantonsstrasse in Richtung Brusio gelangen. Nach nur rund 100 Metern Fahrt geriet er in Folge einer Unachtsamkeit über den rechten Fahrbahnrand hinaus und kollidierte mit dem rechtsseitigen Zaun. Bei der Kollision erlitt ein auf dem Rücksitz mitfahrendes Kind geringfügige Verletzungen.

S-chanf: Selbstunfall mit Personenwagen
Bei einem Selbstunfall bei Chapella wurde am Samstagnachmittag eine Fahrzeuglenkerin leicht verletzt.
Von Chinous-chel herkommend fuhr die Personenwagenlenkerin am späteren Samstagnachmittag auf der Kantonsstrasse in Richtung Unterengadin. Bei der Fraktion Chapella verlor sie in einer langgezogenen Linkskurve die Herrschaft über ihren Wagen. Dabei geriet sie über den rechten Fahrbahnrand hinaus und kollidierte mit der dortigen Begrenzungsmauer. Beim Aufprall erlitt die Fahrerin leichte Verletzungen und musste mit der Einsatzambulanz ins Spital Samedan überführt werden. Am Unfallwagen entstand grosser Sachschaden.

Klosters: Streifkollision zwischen Personenwagen und Motorrad
Bei einer Streifkollision am Sonntagnachmittag zwischen einem Personenwagen und einem Motorrad auf der Prättigauerstrasse bei Klosters wurde eine Motorradlenkerin leicht verletzt.
Von Landquart herkommend fuhren kurz nach Sonntagmittag zwei Motorräder über die Prättigauerstrasse in Richtung Klosters. Bei der Oertlichkeit „Pagrüeg“ bei Klosters setzte ein nachfolgender Personenwagenlenker zum Ueberholen der an zweiter Stelle fahrenden Motorradlenkerin an. Beim Wiedereinbiegen, unmittelbar vor einer übersichtlichen Rechtskurve, touchierte dieser das Motorrad. Dies brachte die Zweiradlenkerin aus dem Gleichgewicht, sie berührte die rechtsseitige Leitplanke und stürzte. Beim Sturz zog sich die Verunfallte leichte Verletzungen zu und wurde mit der Einsatzambulanz ins Spital nach Schiers überführt. Am Motorrad entstand grosser Sachschaden.


Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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