Beim Abstieg vom Wengahorn (2'848 Meter über Meer), Gemeinde Avers
GR, wurden am
Montagvormittag zwei Skitourenfahrer von einer Lawine mitgerissen und
verschüttet. Ein Skifahrer
wurde dabei schwer verletzt, am Unfallort notfallmedizinisch versorgt
und mit dem Helikopter ins
Kantonsspital Chur transportiert. Die Frau blieb unverletzt.
Eine 9er Gruppe Alpinisten machte sich gegen 11.30 Uhr auf dem
Gipfel für die Abfahrt bereit.
Eine Dreiergruppe machte den Anfang und löste an der Ostflanke kurz
unterhalb des Gipfels eine
Lawine aus. Zwei Tourenskifahrer wurden in der rund 600 Meter langen und
100 Meter breiten Lawine
mitgerissen. Die nur teilweise verschüttete Frau konnte sich selber
befreien. Vom verletzten Mann
schaute ein Schuh aus dem Schnee. Er war rund 50 cm verschüttet und
konnte sehr rasch von den
übrigen Gruppenmitglieder geortet und aus den Schneemassen befreit
werden.
Ladir: Schwelbrand
In einem Doppeleinfamilienhaus in Ladir GR kam es am Montagmittag zu
einem Schwelbrand.
Verletzt wurde niemand. Als Brandursache wurde ein technischer Defekt im
Bereich einer
Wasserumwälzpumpe festgestellt. Der Schwelbrand griff auf den
Elektro-Sicherungskasten über. Die
äusserst starke Rauchentwicklung dehnte sich in beide Wohneinheiten bis
in alle Räumlichkeiten,
Wandschränke und Behältnisse aus. Die Höhe des Sachschadens ist noch
unbekannt.
Klosters: Verkehrsunfall
Auf der Kantonsstrasse zwischen Klosters und Davos ist in der Nacht
vom Sonntag auf Montag ein
Automobilist mit seinem Fahrzeug verunfallt. Verletzt wurde niemand. Der
Fahrzeuglenker geriet gegen
03.45 Uhr oberhalb des "Riedbrüggli" beim bergwärtsfahren mit seinem
Fahrzeug ins Schleudern. Das
Auto kam über den linksseitigen Fahrbahnrand hinaus und stürzte rund 20
Meter die steile Böschung
hinunter. An einer Tanne kam das Auto total beschädigt zum Stillstand.
Eine Automobilistin hatte im Scheinwerferlicht hinter der Leitplanke
plötzliche einen Menschenkopf
gesehen und daraus abgeleitet, es könnte sich ein Unfall ereignet haben.
In der Dunkelheit hielt sie aus
Sicherheitsgründen nicht an und meldete korrekt ihre gemachte
Feststellung der Polizei. Der Fahrer
befand sich beim Eintreffen der Polizei nicht mehr an der Unfallstelle,
konnte aber in der Folge durch die
Polizei ermittelt werden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden