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Beim Abstieg vom Wengahorn (2'848 Meter über Meer), Gemeinde Avers GR, wurden am Montagvormittag zwei Skitourenfahrer von einer Lawine mitgerissen und verschüttet. Ein Skifahrer wurde dabei schwer verletzt, am Unfallort notfallmedizinisch versorgt und mit dem Helikopter ins Kantonsspital Chur transportiert. Die Frau blieb unverletzt.

Eine 9er Gruppe Alpinisten machte sich gegen 11.30 Uhr auf dem Gipfel für die Abfahrt bereit. Eine Dreiergruppe machte den Anfang und löste an der Ostflanke kurz unterhalb des Gipfels eine Lawine aus. Zwei Tourenskifahrer wurden in der rund 600 Meter langen und 100 Meter breiten Lawine mitgerissen. Die nur teilweise verschüttete Frau konnte sich selber befreien. Vom verletzten Mann schaute ein Schuh aus dem Schnee. Er war rund 50 cm verschüttet und konnte sehr rasch von den übrigen Gruppenmitglieder geortet und aus den Schneemassen befreit werden.

Ladir: Schwelbrand
In einem Doppeleinfamilienhaus in Ladir GR kam es am Montagmittag zu einem Schwelbrand. Verletzt wurde niemand. Als Brandursache wurde ein technischer Defekt im Bereich einer Wasserumwälzpumpe festgestellt. Der Schwelbrand griff auf den Elektro-Sicherungskasten über. Die äusserst starke Rauchentwicklung dehnte sich in beide Wohneinheiten bis in alle Räumlichkeiten, Wandschränke und Behältnisse aus. Die Höhe des Sachschadens ist noch unbekannt.

Klosters: Verkehrsunfall
Auf der Kantonsstrasse zwischen Klosters und Davos ist in der Nacht vom Sonntag auf Montag ein Automobilist mit seinem Fahrzeug verunfallt. Verletzt wurde niemand. Der Fahrzeuglenker geriet gegen 03.45 Uhr oberhalb des "Riedbrüggli" beim bergwärtsfahren mit seinem Fahrzeug ins Schleudern. Das Auto kam über den linksseitigen Fahrbahnrand hinaus und stürzte rund 20 Meter die steile Böschung hinunter. An einer Tanne kam das Auto total beschädigt zum Stillstand.

Eine Automobilistin hatte im Scheinwerferlicht hinter der Leitplanke plötzliche einen Menschenkopf gesehen und daraus abgeleitet, es könnte sich ein Unfall ereignet haben. In der Dunkelheit hielt sie aus Sicherheitsgründen nicht an und meldete korrekt ihre gemachte Feststellung der Polizei. Der Fahrer befand sich beim Eintreffen der Polizei nicht mehr an der Unfallstelle, konnte aber in der Folge durch die Polizei ermittelt werden.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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