Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat die im Zusammenhang mit dem
Hanfanbau in Brusio
angehobene Strafuntersuchung mit Verfügung vom 22. Januar 2003
eingestellt und zur weiteren
Abklärung an den Kreispräsidenten Brusio abgetreten. Der Nachweis, dass
das Hanfkraut zur
Gewinnung von Betäubungsmitteln bestimmt war, konnte nicht erbracht
werden. Der Kreispräsident
wird zu prüfen haben, ob der verantwortliche Anbauer gegen die
Verordnung über den Anbau von Hanf
verstossen hat, nachdem er es unterlassen hatte, den Hanfanbau dem
Landwirtschaftsamt zu melden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden