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Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat die im Zusammenhang mit dem Hanfanbau in Brusio angehobene Strafuntersuchung mit Verfügung vom 22. Januar 2003 eingestellt und zur weiteren Abklärung an den Kreispräsidenten Brusio abgetreten. Der Nachweis, dass das Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln bestimmt war, konnte nicht erbracht werden. Der Kreispräsident wird zu prüfen haben, ob der verantwortliche Anbauer gegen die Verordnung über den Anbau von Hanf verstossen hat, nachdem er es unterlassen hatte, den Hanfanbau dem Landwirtschaftsamt zu melden.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
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