Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Kantonspolizei Graubünden
drei junge Sprayer wegen
Sachbeschädigungen verzeigt. Die 17- bis 19-jährigen Bündner haben in
unterschiedlicher
Zusammensetzung 32 Straftaten begangen. Dabei wurde ein Sachschaden von
über 55'000 Franken
angerichtet. Die jugendliche Gruppe brachte ihre Werke mit Spraydose und
Filzstift vom Domleschg bis
ins Churer Rheintal an. Betonwände, Unterführungen, Gebäude und
Autobahn-Überkopfsignale
wurden besprayt und mit Tags (so wird die persönliche Signatur der
Sprayer genannt) gekennzeichnet.
Sprayen wird als Sachbeschädigung an fremdem Eigentum, an privaten
und öffentlichen Plätzen
oder Fahrzeugen geahndet. Je nach Alter der Täter fällt die Bestrafung
unterschiedlich aus: Bei
Erwachsenen werden solche Delikte mit Gefängnis oder mit Geldbussen
bestraft. Bei Minderjährigen
wird das Jugendstrafrecht angewendet, das Verweis, Arbeitsleistung,
Geldbusse, Einschliessungs- oder
Erziehungsmassnahmen vorsieht. Sprayer müssen neben der Verzeigung auch
mit der Einforderung der
Schadensumme rechnen. Auf zivilrechtlichem Weg können Geschädigte
Schadenersatz geltend machen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden