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So genannte Schenkkreise werden derzeit auch in Graubünden aktiv. Erste Hinweise aus dem Engadin liegen bereits vor. Dabei handelt es sich um ein Schneeballsystem, das gemäss Lotteriegesetz in der Schweiz verboten ist. Wer an einem Schenkkreis teilnimmt, riskiert nicht nur den Verlust seiner Geldeinlagen. Er macht sich zudem strafbar.

Gewinnspiele nach dem verbotenen Schneeballsystem tauchen immer wieder in neuer Form auf. Derzeit aktuell sind Schenkkreise, bei denen festgelegte Beträge von mehreren tausend Franken „geschenkt“ werden sollen. Gewinne können aber nur wenige einstreichen. Die meisten Teilnehmer stehen schliesslich als Verlierer da. Denn es müssen stets neue Spender oder Spenderinnen angeworben werden, die bereit sind, den vereinbarten Betrag irgendeiner Person zu „schenken“. So gutgläubige Geldgeber sind aber nur schwer zu finden. Deshalb bricht das Schneeballsystem rasch zusammen, das geschenkte Geld ist verloren. Trotzdem lassen sich viele Menschen von den versprochenen Gewinnaussichten solcher Schneeballsysteme blenden. Doch das Mitmachen ist strafbar, an einem Schenkkreis Teilnehmende können mit Busse oder mit Gefängnis bestraft werden. Zudem können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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