Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat die Strafuntersuchung im
Zusammenhang mit dem
Lawinenniedergang vom 5. März 2002, bei welchem auf der Abfahrt vom Piz
Vallatscha in der Val S-
charl fünf Teilnehmer einer zehnköpfigen Skitourengruppe erfasst und
drei Personen getötet wurden,
eingestellt. Dem für die Sicherheit der Skitourengruppe verantwortlichen
Bergführer konnte keine
Sorgfaltswidrigkeit vorgeworfen werden. Die gegen die
Verfahrenseinstellung eingereichten
Beschwerden sind vom Kantonsgericht Graubünden abgewiesen worden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden/Ri