In einer mehrstündigen Polizeiaktion wurde am Dienstagabend in Zizers GR in
einem Nebenraum eines öffentlichen Lokals ein Schenkkreis – verbotene lotterieähnliche
Veranstaltung – ausgehoben. Dabei wurden insgesamt 18 beteiligte Personen polizeilich
angehalten. Bei den kontrollierten Personen handelt sich um elf Männer und sieben
Frauen. Fünf davon sind in Italien wohnhafte Ausländer. Alle Personen werden gestützt
auf das Lotteriegesetz strafrechtlich verfolgt. Gemäss Art 38 des Lotteriegesetzes
beträgt die Strafandrohung Busse bis zu 10'000 Franken oder Haft bis zu drei Monaten.
Gemäss Art. 333 Abs. 2 StGB sind die Bestimmungen über die Übertretungen anwendbar
(anstelle von Gefängnis nur Haft = Übertretungstatbestand).
Geld vermehrt sich nicht von allein!
Wenn Geld rauskommen soll, muss immer mehr Geld in das System investiert
werden. Wer behauptet, es handele sich um ein Spiel und es funktioniere schon
deswegen, weil die Beschenkten ja wieder als Neuteilnehmer einsteigen und einen Teil
des Geschenkten einzahlen, glaubt an das Wunder der Geldvermehrung. Schenkkreise
funktionieren nach dem klassischen Schneeballsystem, das heisst, nach jeder
"Spielrunde" sind für jeden Beschenkten (meist) acht neue Geldgeber zu finden. Damit
ein Neueinsteiger, der schon bezahlt hat, auch nur eine theoretische Chance hat selbst
einmal beschenkt zu werden, ist er gezwungen, selbst neue Opfer zu finden.
Natürlich bestreiten die Hintermänner immer, dass es sich um ein illegales
Schneeballsystem handelt. Und ebenso wird behauptet, es sei selbstverständlich
niemand gezwungen neue Teilnehmerinnen oder Teilnehmer zu finden. Dies ändert
aber nichts an der Tatsache, dass nur so das System funktioniert. Auch wird bei der
Anwerbung von neuen Teilnehmenden versichert, dass Schenkkreise nicht
grundsätzlich verboten seien, sondern sich lediglich in einem so genannten
Graubereich befinden, was falsch ist.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden