Ein Automobilist geriet bei Domat/Ems GR am Sonntag um 00.40 Uhr auf der
Nordspur der Autobahn A 13 beim "Kirchhügelrank" anlässlich eines Überholmanövers
zu weit nach links auf den Grünstreifen. Anschliessend touchierte das Fahrzeug die
Mittelleitplanke. Nach einer Lenkkorrektur nach rechts kam es mit der rechtsseitigen
Leitplanke zu einer heftigen Kollision, worauf es den Personenwagen drehte. Das
Fahrzeug kam mit Front in Richtung Reichenau auf der Normalspur total beschädigt zum
Stillstand. Verletzt wurde niemand.
Zizers, Samnaun und Andeer: Fahrzeugbrände
Insgesamt drei Personenwagen brannten am Wochenende auf den Bündner
Strassen. Verletzt wurde niemand. Am Samstagabend brannte auf dem
Autobahnrastplatz Apfelwuhr bei Zizers GR ein Personenwagen völlig aus. Die Insassen
befanden sich auf der Fahrt in die Ferien nach Italien. In Samnaun fing am
Sonntagmorgen ein Personenwagen nach einem Selbstunfall Feuer. Das Fahrzeug war
zwischen Compatsch und Samnaun über die Strasse hinaus geraten und über die
Böschung gestürzt. Auf der Autostrasse A13 vor dem Rofflatunnel brach bei einem in
Richtung Süden fahrenden Personenwagen Feuer aus. Im letzten Fall konnte dieses mit
Hilfe eines Feuerlöschers eines nachfolgenden Autocars gelöscht werden. In den beiden
ersten Bränden löschten die Feuerwehren die Fahrzeugbrände.
Puschlav: Missachtung des Strassenverkehrsrechts
Am Sonntag führte der Verkehrsstützpunkt Silvaplana im Puschlav Schwerpunkt-
Verkehrskontrollen durch. In Campocologno wurde die Einhaltung des Überholverbotes,
das für eine Strecke mit Sperrflächen und Einspurstrecken angeordnet worden ist,
kontrolliert. Insgesamt 20 Motorrad- und Fahrzeuglenker hatten das signalisierte
Überholverbot missachtet und wurden zur Anzeige gebracht.
In San Carlo fuhr ein Rollerlenker mit 101 km/h durch die mit max 50 km/h
signalisierte Innerortsstrecke. Er und weitere zehn Automobilisten wurden wegen
Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit verzeigt. 12 Fahrzeuglenker
konnten die Widerhandlung gegen das SVG mit einer Busse an Ort und Stelle bezahlen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden