Der Grossbrand in Flims GR vom Dienstag, 6. Juni 2006 hat in der
Dorfbevölkerung tiefe
Betroffenheit und Unsicherheit, aber auch eine sehr grosse Solidarität
mit den 27 obdachlosen
Einwohnerinnen und Einwohnern ausgelöst. Inzwischen ist auch die
Brandursache geklärt. In der
Bevölkerung wird aber noch immer nach Erklärungen gesucht, weshalb sich
das Feuer explosionsartig
auf die insgesamt 14 betroffenen Gebäude, sieben Wohnhäuser und sieben
Ställe ausdehnen konnte.
Die technischen Ermittlungen hinzu sind noch nicht abgeschlossen.
Die Brandermittlung der Kantonspolizei Graubünden hat zusammen mit
Fachleuten bisher jedoch
festgestellt, dass im Stallgebäude, wo der Brand ausgebrochen war,
Brennstoffe gelagert waren. So
explodierte dort ein 200 Liter Fass mit Leichtbenzin, das zur Verwendung
von Beleuchtungskörpern
bestimmt war. Zudem stand im gleichen Objekt noch ein weiteres Fass, das
teilweise mit Motorenöl
gefüllt war. Gemäss Auffassung der Brandfachleute sind es die Verkettung
von mehreren unglücklichen
Umständen, die zu der explosionsartigen Ausdehnung der Feuerwalze
führten. Einmal sind es die im
Stall gelagerten Brennstoffe, die als Brandbeschleuniger hauptsächlich
zur raschen Ausdehnung des
Schadenfeuers führten. Andererseits sind es aber auch die fehlenden
Brandabschnitte auf dieser
terrassenförmig angelegten Überbauung, da keine Brandmauern vorhanden
waren. Solche waren zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Überbauung noch nicht üblich und daher
gesetzlich auch nicht verlangt.
Feuerwehreinsatz
Bekanntlich wurde die Feuerwehr durch Anwohner rasch informiert und
30 Feuerwehrleute trafen
innert 10 Minuten am Brandplatz ein. Trotz dieser raschen Intervention
standen zu dieser Zeit bereits
sechs Gebäude in Vollbrand! Der Übergriff auf weitere drei bis vier
Gebäude war ebenfalls bereits
erfolgt.
Als Sofortmassnahme wurden unverzüglich fünf Nachbarfeuerwehren zur
Unterstützung
aufgeboten. 168 Feuerwehrleute mit insgesamt sechs Tanklöschfahrzeugen,
einem Hubretter und einer
Autodrehleiter kämpften mehrere Stunden gegen das Inferno.
Dem raschen und mutigen Handeln der Einsatzkräfte und Anwohner ist
es zu verdanken, dass
glücklicherweise keine Toten und Verletzten zu beklagen waren.
Vorsicht mit brennbaren Flüssigkeiten!
Jedermann ist gesetzlich verpflichtet, mit Treibstoffen vorsichtig
umzugehen. Dies gilt in
besonderem Masse für leicht entzündliches Benzin. Auch Kleinmengen von
brennbaren Flüssigkeiten
bedingen separate, für die Lagerung geeignete Räume, die den
Brandschutzvorschriften entsprechen.
Die Lagerung in Ställen ist grundsätzlich verboten.
Die Gebäudeversicherung und das Feuerpolizeiamt Graubünden fordern
die Bevölkerung auf, ihre
Räumlichkeiten in Bezug auf die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten zu
überprüfen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden