Der Schulrat hat die Entscheide im Fall der sexuellen Handlungen mit
Kindern gefällt
und die Verfügungen den Betroffenen kommuniziert.
Rhäzüns, 12. Dezember 2006. Der Schulrat der Gemeinde Rhäzüns hat
nach zwei
Verhandlungen die entsprechenden Urteile gefällt. Die beiden geständigen
Täter sind schuldig
gesprochen worden. Sie wurden anfangs Dezember über die erzieherischen
und
therapeutischen Massnahmen orientiert. Der eine Junge wurde in ein
Jugendheim
eingewiesen, beim Jüngeren wurde eine Erziehungshilfe verfügt. Für beide
wurden
therapeutische Massnahmen angeordnet. Die Entscheide des Schulrats
stützen sich auf die
Untersuchungen und Empfehlungen der Jugendanwaltschaft Graubünden sowie
auf die
Gutachten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Graubünden. Die
Massnahmen
sind sofort per Schuljahr 2006/07 wirksam.
Der Schulrat der Gemeinde Rhäzüns hat in seiner Funktion als
Gerichtsinstanz Ende
November/Anfang Dezember 2006 zwei Verhandlungen durchgeführt und die
entsprechenden Urteile
gefällt. Die beiden 11- und 13-jährigen Schüler, welche geständig sind,
Mitte Juni 2006 ein fünfjähriges
Mädchen sexuell missbraucht zu haben, wurden der sexuellen Handlungen
mit Kindern sowie der
Schändung schuldig gesprochen. Gegen sie wurden sowohl erzieherische wie
auch therapeutische
Massnahmen ausgesprochen: Der ältere Schüler wurde in ein Jugendheim
eingewiesen, beim jüngeren
wurde eine Erziehungshilfe angeordnet. Letzterer befindet sich in einem
geeignetem Schulinternat.
Gegenüber beiden wurden zudem therapeutische Massnahmen angeordnet. Die
Massnahmen wurden
teilweise bereits anfangs Schuljahr 2006/07 vorsorglich verfügt.
Der Schulrat stützte sich auf die Untersuchungen und Empfehlungen
der Jugendanwaltschaft
Graubünden sowie auf die Gutachten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen
Dienstes Graubünden. Die
Persönlichkeitsabklärungen durch speziell ausgebildete Fachleute haben
eine Erziehungs- und
Massnahmenbedürftigkeit der fehlbaren Kinder ergeben.
Die Familie des Opfers wurde bereits direkt orientiert. Es ist
sichergestellt, dass dem Opfer mit
den Möglichkeiten des Opferhilfegesetzes und mit therapeutischen
Massnahmen geholfen wird.
Die Massnahmen sind ab sofort wirksam und beinhalten unter anderem,
dass die beiden tätlichen
Kinder nicht mehr in Rhäzüns zur Schule gehen.
(Die involvierten Fachpersonen bitten, das Alter von Opfer wie Täter
zu berücksichtigen. Die
beiden Knaben sind noch nicht 15jährig und unterstehen deswegen dem
Jugendstrafverfahren. Deshalb
gilt in diesem Fall das Amtsgeheimnis. Aus rechtlichen Gründen ist es
der Schule und
Jugendanwaltschaft nicht erlaubt, öffentlich detailliert zu den Inhalten
der Untersuchung Stellung zu
nehmen.)
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden