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Der Schulrat hat die Entscheide im Fall der sexuellen Handlungen mit Kindern gefällt und die Verfügungen den Betroffenen kommuniziert.

Rhäzüns, 12. Dezember 2006. Der Schulrat der Gemeinde Rhäzüns hat nach zwei Verhandlungen die entsprechenden Urteile gefällt. Die beiden geständigen Täter sind schuldig gesprochen worden. Sie wurden anfangs Dezember über die erzieherischen und therapeutischen Massnahmen orientiert. Der eine Junge wurde in ein Jugendheim eingewiesen, beim Jüngeren wurde eine Erziehungshilfe verfügt. Für beide wurden therapeutische Massnahmen angeordnet. Die Entscheide des Schulrats stützen sich auf die Untersuchungen und Empfehlungen der Jugendanwaltschaft Graubünden sowie auf die Gutachten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Graubünden. Die Massnahmen sind sofort per Schuljahr 2006/07 wirksam.

Der Schulrat der Gemeinde Rhäzüns hat in seiner Funktion als Gerichtsinstanz Ende November/Anfang Dezember 2006 zwei Verhandlungen durchgeführt und die entsprechenden Urteile gefällt. Die beiden 11- und 13-jährigen Schüler, welche geständig sind, Mitte Juni 2006 ein fünfjähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben, wurden der sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der Schändung schuldig gesprochen. Gegen sie wurden sowohl erzieherische wie auch therapeutische Massnahmen ausgesprochen: Der ältere Schüler wurde in ein Jugendheim eingewiesen, beim jüngeren wurde eine Erziehungshilfe angeordnet. Letzterer befindet sich in einem geeignetem Schulinternat. Gegenüber beiden wurden zudem therapeutische Massnahmen angeordnet. Die Massnahmen wurden teilweise bereits anfangs Schuljahr 2006/07 vorsorglich verfügt.

Der Schulrat stützte sich auf die Untersuchungen und Empfehlungen der Jugendanwaltschaft Graubünden sowie auf die Gutachten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Graubünden. Die Persönlichkeitsabklärungen durch speziell ausgebildete Fachleute haben eine Erziehungs- und Massnahmenbedürftigkeit der fehlbaren Kinder ergeben.

Die Familie des Opfers wurde bereits direkt orientiert. Es ist sichergestellt, dass dem Opfer mit den Möglichkeiten des Opferhilfegesetzes und mit therapeutischen Massnahmen geholfen wird.

Die Massnahmen sind ab sofort wirksam und beinhalten unter anderem, dass die beiden tätlichen Kinder nicht mehr in Rhäzüns zur Schule gehen.

(Die involvierten Fachpersonen bitten, das Alter von Opfer wie Täter zu berücksichtigen. Die beiden Knaben sind noch nicht 15jährig und unterstehen deswegen dem Jugendstrafverfahren. Deshalb gilt in diesem Fall das Amtsgeheimnis. Aus rechtlichen Gründen ist es der Schule und Jugendanwaltschaft nicht erlaubt, öffentlich detailliert zu den Inhalten der Untersuchung Stellung zu nehmen.)

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
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