Das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist nicht nur
verboten, sondern auch sehr gefährlich. Deshalb beteiligt sich die
Kantonspolizei Graubünden zusammen mit anderen Polizeikorps der Schweiz
an der Verkehrssicherheitskampagne ''Handy am Steuer``. Die
Verkehrsteilnehmenden sollen mittels Plakatkampagnen und vermehrten
Schwerpunktkontrollen für das Problem sensibilisiert werden.
Ziel der Kampagne 2008, die im September während rund drei Wochen
durchgeführt wird, ist es, die Zahl der durch Unaufmerksamkeit
verursachten Verkehrsunfälle, insbesondere durch die Benützung von
Mobiltelefonen, zu senken. Ein weiteres Ziel der Kampagne besteht darin,
Fahrzeuglenkende besser über die Rechtslage zu orientieren. Zwar wissen
die meisten Automobilisten, dass die Benützung von Mobiltelefonen am
Steuer verboten und strafbar ist. Dass ein solches Verhalten mit einer
Ordnungsbusse von 100 Franken oft noch keineswegs erledigt ist, dürfte
hingegen den wenigsten bewusst sein. Wenn beispielsweise ein
telefonierender Fahrzeuglenker die Verkehrsregeln in schwerer Weise
missachtet und dabei andere Personen in Gefahr bringt, wird das
ordentliche Strafverfahren angewendet.
Auch Freisprechanlagen können gefährlich sein
Die Kampagne soll auch die Problematik von Freisprechanlagen
aufzeigen. Damit zu telefonieren ist in der Schweiz nicht explizit
verboten, soweit die Konzentration auf den Verkehr nicht eingeschränkt
wird. Sobald der Lenker wegen des Telefonierens abgelenkt ist, wird sein
Verhalten aber gesetzeswidrig. Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet,
seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden. Auch wer
mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert, wird zur Rechenschaft
gezogen, wenn er infolge Telefonierens einen Verkehrsunfall verursacht
oder jemanden gefährdet.
Studien belegen Sicherheitsrisiko
Verschiedene internationale Studien belegen, dass Handybenützer im
Strassenverkehr ein Sicherheitsrisiko darstellen. Wer beim Autofahren
telefoniert, ist abgelenkt, und die Gefahr steigt, in kritischen
Situationen falsch oder zu spät zu reagieren. Die Orientierung ist
beeinträchtigt, der Fahrstil unregelmässig und Fahrfehler häufen sich.
Typische Folgen sind das Abkommen von der Fahrbahn, Auffahrunfälle und
Missachten des Vortritts für Fussgänger am Fussgängerstreifen, nicht
zuletzt auch Frontalkollisionen mit tödlichem Ausgang.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden