Online-Auktionen (z.B.: eBay, Ricardo) sind im Internet Alltag
geworden. Jeder, der an solchen Auktionen teilnimmt, kann aber zu einem
Betrugsopfer werden.
Die häufigste Art des Betruges besteht darin, indem die Betrüger
kassieren, die Waren aber nicht liefern. Die Kantonspolizei rät Käufern
im Online-Handel deshalb, den angebotenen Zahlungsservice wie PayPal
oder Moneybookers zu nutzen, da sie einen relativ weitreichenden Schutz
bieten. Nützlich sind zudem Treuhandservices der Online-Auktionen. Aber
auch diese können durch die Betrüger missbraucht werden. Die Lieferung
per Nachnahme kann eine relativ sichere Methode sein, bietet aber auch
keinen absoluten Schutz. Es wird dringend davon abgeraten, zur Bezahlung
Bargeld-Transfer-Services zu benutzen, da sie nicht geeignet sind,
Transaktionen mit Unbekannten durchzuführen. Vorsicht ist geboten, wenn
ein Verkäufer auf einen Bargeld-Transfer-Service als einzige
Bezahlungsmethode besteht.
Verkäufern von Waren wird empfohlen, dem Käufer den Kaufgegenstand
gegen Vorauszahlung auf ein Bankkonto oder gegen Nachnahme zuzustellen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aller Vertragspartner
sind für die Abwicklung solcher Geschäfte massgebend. Lesen Sie deshalb
die AGB genau durch, denn jeder Punkt ist rechtlich wichtig.
Ein Restrisiko besteht aber auch bei Einhalten sämtlicher
Vorsichtsmassnahmen. Wichtig ist, gesunden Menschenverstand walten zu
lassen und sich immer wieder das Risiko vor Augen zu halten.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden