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Online-Auktionen (z.B.: eBay, Ricardo) sind im Internet Alltag geworden. Jeder, der an solchen Auktionen teilnimmt, kann aber zu einem Betrugsopfer werden.
Die häufigste Art des Betruges besteht darin, indem die Betrüger kassieren, die Waren aber nicht liefern. Die Kantonspolizei rät Käufern im Online-Handel deshalb, den angebotenen Zahlungsservice wie PayPal oder Moneybookers zu nutzen, da sie einen relativ weitreichenden Schutz bieten. Nützlich sind zudem Treuhandservices der Online-Auktionen. Aber auch diese können durch die Betrüger missbraucht werden. Die Lieferung per Nachnahme kann eine relativ sichere Methode sein, bietet aber auch keinen absoluten Schutz. Es wird dringend davon abgeraten, zur Bezahlung Bargeld-Transfer-Services zu benutzen, da sie nicht geeignet sind, Transaktionen mit Unbekannten durchzuführen. Vorsicht ist geboten, wenn ein Verkäufer auf einen Bargeld-Transfer-Service als einzige Bezahlungsmethode besteht.
Verkäufern von Waren wird empfohlen, dem Käufer den Kaufgegenstand gegen Vorauszahlung auf ein Bankkonto oder gegen Nachnahme zuzustellen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aller Vertragspartner sind für die Abwicklung solcher Geschäfte massgebend. Lesen Sie deshalb die AGB genau durch, denn jeder Punkt ist rechtlich wichtig.
Ein Restrisiko besteht aber auch bei Einhalten sämtlicher Vorsichtsmassnahmen. Wichtig ist, gesunden Menschenverstand walten zu lassen und sich immer wieder das Risiko vor Augen zu halten.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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