Graubünden: Freiwillige Abgabe privater Waffen und Munition
Die Kantonspolizei Graubünden organisiert vom 19. – 31. Oktober 2009 eine dezentrale Sammelaktion zur freiwilligen Abgabe nicht mehr gebrauchter Waffen in Privatbesitz. Die Bevölkerung des Kantons Graubünden kann Waffen, Waffenzubehör, Munition, Messer, Soft Air Guns und Imitationswaffen auf allen Polizeiposten und Verkehrsstützpunkten der Kantonspolizei abgeben.
Die freiwillige Abgabe der Waffe oder des Waffenbestandteils entbindet den Besitzer von der Pflicht zur entsprechenden Registrierung oder zur Stellung eines Gesuches um Ausnahmebewilligung. Die Abgabe der Waffe wird schriftlich bestätigt. Es werden auch militärische Waffen entgegengenommen, vorausgesetzt, dass die Waffe dem Wehrmann von der Militärverwaltung zum Eigentum überlassen wurde. Ebenso können alle anderen Waffen wie Granatwerfer zum Sturmgewehr 90, Pistolen, Revolver, Maschinengewehre etc. freiwillig abgegeben werden. Es besteht keine Möglichkeit, abgegebene Waffen käuflich zu erwerben.
Abgabe-Orte und Termine
Vom 19. - 31. Oktober können sämtliche Waffen bei allen Kantonspolizeiposten und Verkehrsstützpunkten in Graubünden sowie bei der Kantonspolizei in Chur (Kommando/Ringstrasse 2) abgegeben werden. An den beiden Samstagen, 24. und 31. Oktober, sind sämtliche Polizeidienststellen zwischen 09.00 und 11.30 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, auch ausserhalb der eigentlichen Sammelaktion, können die Waffen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der jeweiligen Polizeidienststellen (siehe www.kapo.gr.ch) abgegeben werden.
Meldepflicht von Waffen und Waffenbestandteilen
Mit der Einführung der Schengener Richtlinien und der nationalen Revision des Waffengesetzes sind am 12.12.2008 wesentliche Änderungen in Kraft getreten, welche viele Bürger betreffen. Die wichtigste ist, dass Waffen oder Waffenbestandteile, welche bisher noch nicht registriert sind, bis zum 12.12.2009 mit einem Formular nachregistriert werden müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Gewehre (Infanteriegewehr G 11, Karabiner 11 und 31), Kaninchentöter, einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre und Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern, Handrepetiergewehre, welche jemand von Familienangehörigen oder von Drittpersonen erhalten hat (Erbschaft, Schenkung, Kauf etc.).
Waffen, die in einem Waffengeschäft persönlich erworben oder von der Militärverwaltung zum persönlichen Eigentum abgegeben wurden, sowie im Jagdpatent oder im Europäischen Feuerwaffenpass aufgeführte Waffen sind nicht meldepflichtig.
Weitere Neuerungen
• Ein Waffenerwerbschein ist auch beim Erwerb unter Privaten notwendig, analog den Bestimmungen des gewerblichen Handels.
• Wenn Waffenhändler oder Private eine Waffe verkaufen, ist für in Graubünden ansässige Personen eine Kopie des schriftlichen Vertrages innerhalb von 30 Tagen der Kantonspolizei Graubünden, Fachstelle Waffen, zuzustellen.
• Die vorübergehende Ausfuhr von Feuerwaffen im Reiseverkehr in einen Schengen-Staat erfordert einen Europäischen Feuerwaffenpass (vgl. S. 20 Broschüre Waffenrecht).
Meldepflichtige Waffen können mit einem Formular der Kantonspolizei Graubünden, Fachstelle Waffen, gemeldet werden. Bei Fragen gibt die Fachstelle, Telefon 081 257 75 70, gerne Auskunft. Umfassende Informationen sind unter www.kapo.gr.ch/Dokumentation/Waffen zu finden. Dort lassen sich auch die erforderlichen Formulare herunterladen.