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Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder unter zwölf Jahren im Auto mit entsprechenden Rückhaltesystemen wie zum Beispiel Kindersitzen oder Sitzerhöhungen gesichert werden. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Die Kantonspolizei Graubünden informiert im Internet unter www.kapo.gr.ch über die wichtigsten Neuerungen.

Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit beschlossen. Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder unter 12 Jahren im Privatauto auf einer speziellen Rückhaltevorrichtung Platz nehmen, denn ein nicht korrekt angegurtetes Kind kann bei einem Verkehrsunfall schwere Schäden davontragen. Das Risiko, tödliche oder schwere Verletzungen zu erleiden, ist für gesicherte Kinder siebenmal kleiner als für solche, die ungesichert oder nicht korrekt gesichert sind. Bei Unfällen werden sie durch das Fahrzeug geschleudert und prallen mit einem Vielfachen ihres Gewichtes an Sitz, Schalthebel, Armaturenbrett oder Scheibe.

Altersgrenze von sieben auf zwölf Jahre erhöht
Bislang lag die Altersgrenze für die Kindersitzpflicht bei sieben, neu bei zwölf Jahren. Je nach Gewicht des Kindes ist dafür ein spezielles Sitzpolster, ein Kindersitz oder eine Babyschale nötig. Auf Plätzen, welche lediglich mit einem Beckengurt ausgerüstet sind, müssen Kinder ab sieben Jahren nur mit diesem und nicht mit einer speziellen Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser als 1.50 Meter sind. Ältere oder grössere Kinder und erwachsene Personen müssen sich mit den normalen Gurten sichern. Wer ein Kind im Privatauto nicht korrekt sichert, wird wegen „Mitführen eines nicht gesicherten Kindes unter 12 Jahren“ mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken bestraft.

Sicherheitsstandard Version 03 oder höher
Die Rückhaltevorrichtungen müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen (Economic Commission for Europe; UN-ECE, Nr. 44). Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung 03 (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 oder 02 dürfen ab dem 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden.

Merkblatt der Kantonspolizei Graubünden
Die Kantonspolizei Graubünden hat auf ihrer Internetseite www.kapo.gr.ch ein Merkblatt zur verschärften Kindersitzpflicht in allen drei Kantonssprachen zusammengestellt. Weitere Informationen zum Thema Kindersitzpflicht bietet auch das Bundesamt für Strassen ASTRA auf der Internetseite www.astra.admin.ch
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