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In den vergangenen Tagen erhielt die Kantonspolizei Graubünden von mehreren Vermietern von Ferienwohnungen gefälschte Checks, welche sie von sogenannten Checkdifferenz-Betrügern erhalten haben. Es wird dringend geraten, sich nicht auf solche Finanzgeschäfte einzulassen.

Beim Buchen von Ferienwohnungen und Hotelzimmern erhalten Wohnungsvermieter und Hoteliers immer wieder Checks, welche eine höhere Summe als die vereinbarte Miete oder den angebotenen Hotelzimmerpreis aufweisen. Nach einigen Tagen oder Wochen melden sich die Betrüger mit dem Hinweis, der Check sei irrtümlicherweise zu hoch ausgestellt worden; die Differenz solle doch bitte per Geldanweisung retourniert werden.

Check wird unter Vorbehalt gutgeschrieben
Wenn der Check einer ersten Überprüfung standhält, wird der Gegenwert dem Vermieter mit dem Vermerk „Eingang vorbehalten“ auf dem Bankkonto gutgeschrieben. Erst später, nach Überweisung des Differenzbetrages, stellt sich heraus, dass der eingereichte Check gefälscht war. In diesem Fall belastet die Bank den unter Vorbehalt gutgeschriebenen Betrag zurück. Den Opfern entsteht dadurch ein in der Regel nicht mehr rückgängig zu machender Schaden. Die Kantonspolizei Graubünden empfiehlt daher, Geschäfte mit Unbekannten besser gegen Banküberweisung zu tätigen und Rückzahlungen im Zusammenhang mit zu hoch ausgestellten Checks nur nach vorgängiger Deckungs-Prüfung der Bank zu tätigen.

Weitere Informationen und aktuelle Warnmeldungen können unter www.fedpol.admin.ch (Bundesamt für Polizei) und www.skppsc.ch (Schweizerische Kriminalprävention) abgerufen werden.
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