Letzte Woche hat die Kantonspolizei Graubünden an einer Ostschweizer Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt „Tragen von Sicherheitsgurten“ mitgemacht. Dabei wurde festgestellt, dass viele Lenkerinnen und Lenker über die Vorschriften für das Mitführen von Kindern verunsichert sind.
Während der Kontrollwoche wurden im ganzen Kanton Graubünden knapp Zweitausend Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. Fast jede fünfte Lenkerin, Lenker oder Mitfahrende trugen die Sicherheitsgurte nicht. Die Fehlbaren wurden jeweils mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 60 Franken gebüsst.
Rückhaltesysteme für Kinder bis zwölf Jahre obligatorisch
Während bis ins Jahr 2010 die Altersgrenze für die Rückhaltevorrichtungen wie Kindersitze, Sitzerhöhungen oder Babyschalen bei sieben Jahren lag, ist sie seither bei zwölf Jahren. Davon ausgenommen ist der mittlere Rücksitz, wenn dieser nur mit Beckengurten ausgerüstet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder, welche bereits vor ihrem zwölften Lebensjahr über 1,50 Meter gross sind. Die Rückhaltevorrichtungen müssen mindestens den Sicherheitsstandards des UNO-Abkommens UN-ECE Nr. 44 entsprechen. Überprüft werden kann das auf dem jeweiligen Prüflabel der Rückhaltevorrichtung. Die Kennzeichnung muss mit der Nummer 03 oder höher beginnen. Vorrichtungen deren Nummern mit 01 oder 02 beginnen, sind seit 2010 nicht mehr zugelassen. Mit einer vorschriftsgemässen Rückhaltevorrichtung können Kinder auch auf dem Vordersitz mitgeführt werden.