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Am Montagnachmittag ist auf der Autostrasse A13 ein Sattelmotofahrzeug angehalten und kontrolliert worden. Der Chauffeur war unter Alkoholeinfluss, sein Sichtfeld aus dem Fahrzeug war eingeschränkt und die Bereifung am Anhänger war mangelhaft.

Am Montagnachmittag um 13.30 Uhr hielt die Kantonspolizei Graubünden im Schwerverkehrskontrollzentrum in Unterrealta ein luxemburgisches Sattelmotofahrzeug an. Trotz Alkoholverbots für Berufschauffeure fiel der beim 56-jährigen belgischen Chauffeur durchgeführte Atemalkoholtest positiv aus. Der Chauffeur gab an, dass er nach seiner Einreise am Montagmorgen in die Schweiz diverse alkoholische Getränke konsumiert hatte.

Weitere Verstösse
Die Prüfung des Fahrzeugs ergab, dass das Sichtfeld des Chauffeurs durch diverse Utensilien eingeschränkt war. Am Anhänger war ein Reifen stark abgefahren. Weiter verstiess der Chauffeur mehrfach gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung. Insbesondere hielt er sich nicht an die vorgeschriebenen Pausen. Die Weiterfahrt wurde dem Chauffeur bis zu seiner vollständigen Ausnüchterung und der Behebung der Mängel untersagt. Er musste eine Kaution leisten und wurde bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.

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Durch Utensilien eingeschränktes Sichtfeld

 

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Ungenügender Reifen am Sattelanhänger
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