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Mit den Strukturverbesserungen im landwirtschaftlichen Hochbau setzen wir uns für die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen der Bauernfamilien ein. Sie erhalten dadurch zweckmässige Betriebsstrukturen und können so schneller und besser auf Marktveränderungen reagieren. Es werden nicht rückzahlbare Beiträge für den Neu- und Umbau von Ökonomiegebäuden für raufutterverzehrende Tiere sowie Gemeinschaftsbauten wie Alpen, Sennereien und gewerbliche Kleinbetriebe ausgerichtet. Die Höhe der Beitragssätze ist je nach Zone und Baumassnahme verschieden.

Beim landwirtschaftlichen Hochbau bearbeiten wir aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Kredite rund 30 Beitragsgesuche pro Jahr. Dabei informieren wir die Landwirtinnen und Landwirte über das Projektverfahren und beraten sie in bautechnischen Fragen.

Für eine Unterstützung beim landwirtschaftlichen Hochbau müssen die Vorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes, des Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes, der Raumplanung, des Tierschutzes sowie der Unfallverhütung eingehalten werden.