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Hinweise und Erklärungen

Allgemeines
Im kantonalen Hauptformular finden Sie eine Übersicht über die anzuwendenden Formulare und weitere Informationen zu den Vorschriften.

Nachweis Minergie-Label
Die Nachweise EN-101 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt. Der Minergie-Antrag muss rechtzeitig bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden, sodass das provisorische Zertifikat vor der Beurteilung durch die Baukommission vorliegt. Wird das provisorische Zertifikat nicht erreicht, sind die Nachweise EN-101 bis EN-111 rechtzeitig einzureichen.

Nachweisformulare

EN-GR Hauptformular