Mit Biodiversitätsbeiträgen werden naturnahe Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt im Landwirtschafts- und im Sömmerungsgebiet aufgewertet, neu geschaffen und vernetzt. Es werden drei Typen von Beiträgen ausgerichtet. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) werden mit Beiträgen für die Qualität (zwei Qualitätsstufen) und für die Vernetzung gefördert.
Qualitätsstufe II
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Beiträge der QII werden ausgerichtet, wenn die Flächen der QI entsprechen und zusätzlich botanische Qualität oder für die Biodiversität förderliche Strukturen aufweisen. Bei der Betriebsberatung, welche im Rahmen des Vernetzungsprojekts stattfindet, werden die Flächen durch ein Ökobüro aufgenommen. Die Verpflichtungsdauer beträgt acht Jahre.
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Vernetzungsbeiträge
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Vernetzungsbeiträge werden im Rahmen von Vernetzungsprojekten ausbezahlt. Vernetzungsmassnahmen werden vom zuständigen Ökobüro mittels erstellten Bewirtschaftungsverträgen umgesetzt.
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BFF im Sömmerungsgebiet
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Ebenfalls werden Biodiversitätsbeiträge im Sömmerungsgebiet ausbezahlt. Die sogenannten artenreichen Grün- und Streueflächen müssen durch ein Ökobüro erfasst und beurteilt werden.
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Welche Bewirtschaftungsauflagen gelten für die BFF QI und QII?
Einen guten Überblick über die Auflagen finden Sie in der Wegleitung "Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb" der AGRIDEA. Sie finden das Dokument unter Formulare und Dokumente.
Wo erhalte ich Informationen zu meinen Vertragsobjekten?
Via agriGIS haben Sie jederzeit Einblick in Ihre erfassten Vertragsobjekte. Bei Fragen zu den Vertragsobjekten informieren Sie sich beim zuständigen Ökobüro.
Wie kann ich meinen Sömmerungsbetrieb für Biodiversitätsbeiträge anmelden?
Benützen Sie dazu das Anmeldeformular, welches Sie unter Formulare und Dokumente finden. Nach Einreichung des Formulars werden die Sömmerungsflächen durch ein Ökobüro kartiert. Falls die geforderte botanische Qualität vorhanden ist, erhalten Sie noch im selben Jahr Biodiversitätsbeiträge.