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Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzspritzen
 

 

Der Kanton Graubünden unterstützt den Neubau von Befüll- und Waschplätzen für Spritz- und Sprühgeräte für kleinere Vorhaben mit kantonalen Mitteln. Die finanzielle Unterstützung der Bauvorhaben hilft, die Punkteinträge von Pflanzenschutzmitteln bei der Befüllung und Reinigung dieser Geräte zu reduzieren.

Was für Bedingungen gelten für kantonale Beiträge?

  • Der Betrieb ist direktzahlungsberechtigt, das Gesuch kann durch die Eigentümerin oder den Eigentümer oder durch die Bewirtschafterin oder den Bewirtschafter gestellt werden.
  • Die Investition wird mindestens während der nächsten fünf Jahre genutzt.
  • Die Investition kann nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; SR 913.1) nicht unterstützt werden.
  • Eine rechtskräftige Baubewilligung liegt vor.
  • Die Finanzierung ist gesichert.
  • Der Beitrag muss vor Baubeginn zugesichert werden.