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Der Kanton Graubünden unterstützt den Einbau von Mineralölabscheidern mit Schlammfang und selbsttätigem Abscheider mit kantonalen Mitteln. Die finanzielle Unterstützung der Bauvorhaben hilft, die Punkteinträge von wassergefährdenden Flüssigkeiten (v. a. Dieselöl) zu reduzieren.

Welches sind die Bedingungen für kantonale Beiträge?

  • Es liegt ein Mangel aus der Kontrolle des Gewässerschutzes vor.
  • Der Betrieb ist direktzahlungsberechtigt. Gesuch kann durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bzw. durch die Bewirtschafterin oder den Bewirtschafter gestellt werden.
  • Die Investition wird mindestens während der nächsten fünf Jahre genutzt.
  • Eine Baubewilligung ist rechtsgültig erteilt worden.
  • Der Beitrag ist vor Baubeginn zuzusichern.
  • Es ist ein Mineralölabscheider mit Schlammfang und selbsttätigem Abschluss einzubauen.
  • Der Mineralölabscheider ist in die Gemeindekanalisation oder in die Güllegrube zu entwässern.
  • Die Beiträge werden bis im Jahr 2027 ausgerichtet unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Budgets von der Regierung gesprochen werden.