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Der Kanton Graubünden unterstützt den Einbau von Mineralölabscheidern mit Schlammfang und selbsttägigem Abscheider mit kantonalen Mitteln. Die finanzielle Unterstützung der Bauvorhaben hilft, die Punkteinträge von wassergefährdenden Flüssigkeiten (v. a. Dieselöl) zu reduzieren.

Welches sind die Bedingungen für kantonale Beiträge?

  • Es liegt ein Mangel aus der Kontrolle des Gewässerschutzes vor.
  • Der Betrieb ist direktzahlungsberechtigt. Gesuch kann durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bzw. durch die Bewirtschafterin oder den Bewirtschafter gestellt werden.
  • Die Investition wird mindestens während der nächsten fünf Jahre genutzt.
  • Eine Baubewilligung ist rechtsgültig erteilt worden.
  • Der Beitrag ist vor Baubeginn zuzusichern.
  • Es ist ein Mineralölabscheider mit Schlammfang und selbsttätigem Abschluss einzubauen.
  • Der Mineralölabscheider ist in die Gemeindekanalisation oder in die Güllegrube zu entwässern.
  • Die Beiträge werden bis im Jahr 2027 ausgerichtet unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Budgets von der Regierung gesprochen werden.

Wie sieht die Unterstützung aus?

  • Es wird ausschliesslich ein Pauschalbeitrag an die Materialkosten für einen Mineralölabscheider mit Schlammfang und selbsttätigem Abschluss ausbezahlt.
  • Ansatz 50 Prozent der Materialkosten für einen Mineralölabscheider mit Schlammfang und selbsttätigem Abschluss oder maximal 4000 Franken pro Betrieb.
  • Für Sanierungen von bereits eingebauten Mineralölabscheidern werden keine Beiträge ausgerichtet.
  • Die Befestigung des Betankungsplatzes wird nicht unterstützt.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Gesuch (Formular);
  • Bau-Pläne und Entwässerungsplan;
  • Offerte oder Kostenvoranschlag;
  • Technisches Datenblatt Mineralölabscheider mit Schlammfang und selbsttätigem Abschluss;
  • Baubewilligung;
  • Bei Anschluss an Gemeindekanalisation: Einleitbewilligung des Amts für Natur und Umwelt;
  • Bauabrechnung und Bilder nach Ausführung zum Auszahlungsantrag.