Der Kanton Graubünden unterstützt den Neubau von Hofdüngeranlagen und Laufhöfen mit Belag für kleinere Vorhaben mit kantonalen Mitteln, wenn diese nicht im Rahmen von Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden können. Die finanzielle Unterstützung der Bauvorhaben hilft, die Landwirtschafts- und Sömmerungsbetriebe in Bezug auf den Gewässerschutz zu sanieren.
Welches sind die Bedingungen für kantonale Beiträge?
- Es liegt ein Mangel aus der Dichtigkeitsprüfung vor.
- Der Betrieb bzw. die Alp ist direktzahlungsberechtigt.
- Die Investition wird mindestens während der nächsten fünf Jahre genutzt.
- Die Investition kann nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; SR 913.1) nicht unterstützt werden.
- Eine rechtskräftige Baubewilligung liegt vor.
- Die Finanzierung ist gesichert.
- Der Beitrag muss vor Baubeginn zugesichert werden.
- Ein entsprechendes Gesuch kann durch die Eigentümerin resp. den Eigentümer oder durch die Bewirtschafterin resp. den Bewirtschafter gestellt werden.
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Ansätze für Neubau: für Mistplatten 50 Franken/m³, mit Bedachung 80 Franken/m³, Güllekasten 80 Franken/m³ und Laufhof mit Belag (Beton, Verbundsteine) 30 Franken/m².
- Für Sanierungen von bestehenden Mistplatten, Güllekasten oder Laufhöfen mit Belag werden keine Beiträge ausgezahlt.
- Der Beitrag für Massnahmen zur Unterstützung von Hofdüngeranlagen mit kantonalen Beiträgen für angeordnete Massnahmen aus der Dichtigkeitsprüfung wird ab 4000 Franken ausbezahlt und ist auf maximal 10 000 Franken pro Betrieb begrenzt, beispielsweise Mistplatte mit 80 m³, Güllegrube mit 50 m³ oder Laufhof mit 134 m².
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Gesuch mit Formular
- Pläne
- Raumprogramm
- Finanzierung
- Bauabrechnung nach Ausführung mit Auszahlungsantrag