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Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Gesetz über die Förderung von Wohnraum frei. Damit soll einerseits das bewährte Förderinstrument der sogenannten Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet ausgebaut werden. Andererseits wird ein neues Förderinstrument geschaffen: die Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen.

Die Gesetzgebung über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (WS) stammt aus den 80er-Jahren. Mit einem neuen Gesetz soll den Entwicklungen und Diskussionen bezüglich der Verknappung und Verteuerung von Wohnraum, die sich vor ein paar Jahren anbahnten und sich im Anschluss an die Coronapandemie akzentuierten, Rechnung getragen werden. Im Sommer 2023 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) einen Informations- und Erfahrungsaustausch zum Thema «knapper Wohnraum» mit interessierten Vertreterinnen und Vertretern der Bündner Gemeinden veranstaltet. Im Nachgang dazu wurde eine Grundlagenanalyse zum Wohnraum im Kanton veröffentlicht.

Ausserdem geht es um die Erfüllung zweier Aufträge, die der Grosse Rat in der Junisession 2023 überwiesen hat. Der Auftrag Derungs betreffend Anpassung der Wohnbauförderung zielt auf einen Ausbau der bisherigen WS ab, während mit dem Fraktionsauftrag SP betreffend Wohnraumförderung primär eine Förderung der gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften in Ergänzung zu derjenigen des Bundes verlangt wird.

Ausbau der bisherigen Förderpraxis
Die Massnahme der sogenannten WS, also der Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet, soll nicht nur weitergeführt, sondern ausgebaut werden. Im Rahmen der WS werden À-fonds-perdu-Beiträge an Familien und Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen für den Erwerb, die Erstellung oder die Erneuerung einer Wohnbaute ausgerichtet. Insgesamt stehen dafür pro Jahr kantonale Mittel von rund 1,3 Millionen Franken zur Verfügung, womit etwa 20 Vorhaben gefördert werden können.

Neu sollen mindestens zwei und maximal fünf Millionen Franken dafür vorgesehen werden. Zudem werden die Einkommens- und Vermögenslimiten angehoben, um den Personenkreis, der in den Genuss einer Förderung kommen kann, zu erweitern.

Neue Förderung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften
Der Bund fördert die Erstellung, den Erwerb und die Erneuerung von preisgünstigen Mietwohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträgerschaften. Die finanziellen Mittel dafür stellt er in zwei sogenannten Fonds de Roulement bereit, welche durch die zwei Dachorganisationen «Wohnen Schweiz» und «Wohnbaugenossenschaften Schweiz» verwaltet werden. Gemeinnützige Wohnbauträgerschaften, die Mitglied bei einer der Organisationen sind, können pro Wohnung zwischen 15 000 und 60 000 Franken zinsvergünstigte Darlehen erhalten.

Der Kanton plant nun eine Ergänzungsförderung dazu. Er gewährt zusätzlich zur Bundesförderung ebenfalls ein zinsvergünstigtes Darlehen in gleicher Höhe und zu denselben Konditionen. Er legt jedoch den Mindestzinsatz, der beim Bund bei einem Prozent liegt, auf 0,5 Prozent fest. Zudem gewährt er zusätzlich zum Darlehen einen À-fonds-perdu-Beiträg von zwei Prozent der Anlagekosten, um die Eigenkapitalbasis der Trägerschaften, die mindestens zehn Prozent der Anlagekosten betragen muss, zu stärken.

Zur Finanzierung der Darlehen soll ein kantonaler Fonds de Roulement gebildet werden. Dazu ist ein Verpflichtungskredit im Umfang von 15 Millionen Franken für vorerst zehn Jahre geplant. Zur Finanzierung der Beiträge soll ein befristeter Verpflichtungskredit von vier Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung zum Gesetz über die Förderung von Wohnraum (GFW) dauert vom 13. Juni bis 15. September 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.

Auskunftsperson
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01 (erreichbar von 10.00 bis 11.00 Uhr), E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch

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