Schnee ist Niederschlagswasser in fester Form und ist bei seiner Räumung von Verkehrsflächen mit Strassenabwasser gleichzusetzen (vgl. Art. 4 lit. e GSchG). Bei intensivem Schneefall und lang anhaltenden tiefen Temperaturen muss der Schnee zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit aus dem Siedlungsgebiet abtransportiert werden. Der abtransportierte Schnee kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten entsorgt werden:
- Der Schnee wird deponiert. Im Frühjahr taut der Schnee auf. Je nach der Beschaffenheit des Untergrunds versickert das Auftauwasser, fliesst in ein Gewässer oder in die ARA.
- Schnee wird in ein Gewässer eingebracht. Dort schmilzt der Schnee fortlaufend und vermischt sich mit dem Wasser.
Das ANU hat als kantonale Gewässerschutzfachstelle zu beurteilen, ob und unter welchen Bedingungen es zulässig ist, Schnee aus der Strassenräumung zu deponieren oder in ein Gewässer zu entsorgen (Merkblatt VM002). Welche Arten der Schneeentsorgung im konkreten Fall möglich sind, hängt massgeblich vom Verschmutzungsgrad des Schnees ab. Nicht verschmutzter Schnee sollte, sofern möglich, auf einem unbefestigten bewachsenen Boden abgelagert werden. Das Auftauwasser versickert dann über die Oberbodenpassage.