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Lageranlagen Churer Rheintal
 

Als «Lageranlagen» bezeichnet man Lager, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Sie werden in zwei Gruppen unterteilt:

  • Tankanlagen und Gebindelager
  • Chemikalienlager

Tankanlagen und Gebindelager

Zu dieser Gruppe gehören

  • Tankanlagen mit Brenn- und Treibstoffen;
  • Rohrleitungen mit Brenn- und Treibstoffen;
  • alle weiteren Tank- und Gebindelager, die wassergefährdende Flüssigkeiten enthalten;
  • Rohrleitungen, die zu diesen weiteren Tank- und Gebindelagern mit wassergefährdenden Flüssigkeiten gehören.

Rohrleitungen, in denen die umweltgefährdenden Stoffe transportiert werden, stellen eine Gefahr für Gewässer dar. Deshalb sind sie in besonders gefährdeten Bereichen nicht oder nur mit besonderen Schutzmassnahmen erlaubt. Sie sind bewilligungs- bzw. meldepflichtig.

Das Dokument ANU-416-05d erläutert, wo eine Bewilligungs-, Melde- und Kontrollpflicht für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten besteht und zeigt auf, wo welche Anlagen zulässig sind.

Gesuche für Tankanlagen müssen an die Baubehörde der Gemeinde eingereicht werden.

Chemikalienlager

In Chemikalienlagern werden Chemikalien und Agrar-Hilfsmittel (z. B. Biozide) gelagert. Gewisse Chemikalien sind für Mensch und Umwelt bereits in geringer Menge schädlich. Deshalb müssen im Umgang und bei der Lagerung von Chemikalien besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Grosse Chemikalienlager unterstehen zudem der Störfallverordnung.

Chemikalienlager mit Gebinden (inkl. Kleingebinden) und Tankanlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 450 Litern wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen dem Amt für Natur und Umwelt gemeldet werden, sofern sie nicht bewilligungspflichtig sind (siehe Dokument ANU-416-05d).