Wärmepumpen-Anlagen zur Nutzung der Boden- oder Wasserwärme
Wärmepumpen-Anlagen zur Nutzung der Boden- oder Wasserwärme sind
Für den Bau und den Betrieb dieser Anlagen zur Nutzung der Boden- oder Wasserwärme braucht es
- eine baurechtliche Genehmigung der Standortgemeinde.
- eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons.
Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde leitet die Gesuche für Anlagen, die einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung bedürfen, an das Amt für Natur und Umwelt weiter.
Die Vollzugshilfe Wärmepumpenanlagen – Anforderungen und Bewilligungspraxis erläutert das Verfahren für die Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung und beschreibt die verschiedenen Arten von Wärmepumpen.