Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft tritt nichtionisierende Strahlung (NIS) in unserer Umwelt und am Arbeitsplatz in verschiedenen Formen auf. Beispiele für NIS sind elektromagnetische Felder von Stromleitungen (Hochspannung, Eisenbahn, Trafo, Induktion usw.) und die hochfrequente elektromagnetische Strahlung von Mobilfunk und Funknetzwerken.
Elektrosmog ist im deutschen Sprachraum ein Sammelbegriff für alle technisch erzeugten elektrischen und magnetischen Felder. NIS ist in diesem Sinne also auch Elektrosmog.
Das Amt für Natur und Umwelt als Ansprechpartner für Gemeinden und Bevölkerung
Das Amt für Natur und Umwelt ist in Zusammenhang mit folgenden Anlagetypen die kantonale Fachstelle für NIS:
- Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse;
- Sendeanlagen für Rundfunk und übrige Funkanwendungen;
- Frei- und Kabelleitungen zur Übertragung von elektrischer Energie;
- Transformatorenstationen;
- Unterwerke und Schaltanlagen;
- Eisenbahnen und Strassenbahnen;
- Radaranlagen.
Aufgaben des Amt für Natur und Umwelt in Zusammenhang mit NIS
Die Fachstelle hat folgende Aufgaben:
- Unterstützung der Gemeinden im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für Sendeanlagen (insbesondere bezüglich der Prüfung von Baugesuchen);
- Prüfen der NIS-Standortdatenblätter diverser Funkdienste (Mobilfunk, Amateurfunk, Betriebsfunk, Rundfunk, Radar etc.);
- Durchführen von Immissionsberechnungen (bei Bedarf);
- Ausarbeitung von Stellungnahmen und Beurteilungen;
- Anordnen von Messungen, Beurteilung von Messberichten;
- Durchführung von Bau- und Stichkontrollen bei neuen und bestehenden Sendeanlagen;
- Überwachung der Betriebsdaten (Vergleich der bewilligten Betriebsdaten mit den effektiven).