Fahrplanantrag an den Kanton Graubünden
Der Kanton Graubünden ist dauernd bestrebt, das ÖV-Angebot unter der Berücksichtigung finanzieller Möglichkeiten zu verbessern. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen mit dem Ziel, die Qualität des öffentlichen Verkehrs zu verbessern.
Das Fahrplanverfahren findet grundsätzlich gemäss den vom BAV festgelegten Fristen statt, ausnahmsweise werden die Anträge für den Fahrplan 2025 bis zum 23.06.2024 entgegengenommen. Hier sind sämtliche bisher bekannten Fahrplananpassungen per 15.12.2024 aufgeführt. Die Möglichkeit ein Fahrplananliegen einzureichen, steht Ihnen das ganze Jahr über offen. Nach dem 24.06.2024 eingereichte Anträge werden zur Umsetzung per Fahrplanjahr 2026 beurteilt.
Bitte verwenden Sie für jedes Begehren/Fahrplanfeld ein neues Formular und geben Sie möglichst präzise Angaben und eine prägnante Begründung für die von Ihnen gewünschte Optimierung.
Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung Ihres Antrages. Eine definitive Rückmeldung, ob Ihr Antrag per Fahrplanwechsel von Mitte Dezember umgesetzt werden kann, erfolgt zwischen Juli und September. Die jeweiligen Präsidenten/Innen der Fahrplanregionen sowie die Transportunternehmungen werden durch das Amt für Energie und Verkehr mit den Fahrplananträgen bedient.
Fahrplananträge können ebenfalls via fahrplanentwurf@gr.ch oder via Post an Amt für Energie und Verkehr, Abteilung öffentlicher Verkehr, Ringstrasse 10, 7001 Chur eingereicht werden.