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Der Kanton Graubünden unterstützt den Neubau von Hofdüngeranlagen und Laufhöfen mit Belag für kleinere Vorhaben mit kantonalen Mitteln, wenn diese nicht im Rahmen von Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden können. Die finanzielle Unterstützung der Bauvorhaben hilft, die Landwirtschafts- und Sömmerungsbetriebe in Bezug auf den Gewässerschutz zu sanieren.

Welches sind die Bedingungen für kantonale Beiträge?

  • Es liegt ein Mangel aus der Dichtigkeitsprüfung vor.
  • Der Betrieb bzw. die Alp ist direktzahlungsberechtigt.
  • Die Investition wird mindestens während der nächsten fünf Jahre genutzt.
  • Die Investition kann nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; SR 913.1) nicht unterstützt werden.
  • Eine rechtskräftige Baubewilligung liegt vor.
  • Die Finanzierung ist gesichert.
  • Der Beitrag muss vor Baubeginn zugesichert werden.
  • Ein entsprechendes Gesuch kann durch die Eigentümerin resp. den Eigentümer oder durch die Bewirtschafterin resp. den Bewirtschafter gestellt werden.