Unter Amtsdruckschriften versteht man die von staatlichen Behörden und Dienststellen veröffentlichten Druckschriften, ohne Rücksicht auf Format, Erscheinungsform und Art der Publikation. Wichtige kantonale Amtsdruckschriften sind z.B. die Gesetzessammlung, das Amtsblatt, die Botschaften der Regierung oder das Protokoll des Grossen Rates.
Die allermeisten Amtsdruckschriften sind im Staatsarchiv und / oder der Kantonsbibliothek vorhanden, die älteren auf Papier. Beide Institutionen erschliessen die Amtsdruckschriften über den Bibliothekskatalog. Mittelfristig sollen die Amtsdruckschriften auf Papier digitalisiert werden.
Gedruckte "Landesschriften"
Bei den Landesschriften handelt es sich zur Hauptsache um die in gedruckter Form erschienenen amtlichen Verlautbarungen, Bekanntmachungen, Mandate, Gesetze sowie die Abschiede und Ausschreiben des Bundstags der Drei Bünde, bzw. ab 1803 des Kleinen und Grossen Rats des Kantons Graubünden an die Gerichte und Gemeinden. Umgekehrt sind auch gedruckte Eingaben und Anträge der Gemeinden zu finden. Weiter enthält der Bestand wichtige Verträge und Schriftverkehr mit ausländischen Mächten. Es sind aber auch zahlreiche private Schreiben, Traktate, Eingaben, Aufrufe, Pamphlete, Memoriale, Schmäh- und Streitschriften zu den verschiedensten Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der Sammlung enthalten. Die Hauptbestände der gedruckten Landesschriften von Kantonsbibliothek und Staatsarchiv Graubünden enthalten vor allem Landesschriften aus der Zeit der Republik der Drei Bünde und der Helvetik, umfassen aber auch zahlreiche kantonale Amtsdruckschriften aus dem 19. Jahrhundert.
Die Landesschriften sind im Onlinekatalog des Bibliotheksverbundes Graubünden einzeln verzeichnet und digital im Volltext verfügbar. Zusätzlich steht hier auch ein Verzeichnis als PDF zur Verfügung.
Amtliche Sammlung der Gesetze
Ein Anfang wurde 2019 mit der Retrodigitalisierung der gesamten offiziellen Gesetzessammlung von 1803 bis 2000 gemacht. Die digitalen Formen sind in das Gesetzes-Portal des Kantons Graubünden integriert worden. Bis zum 1959 erschienenen „Bündner Rechtsbuch“, welches das gesamte Bündner Recht mit Stichtag 1. Juli 1957 zusammenfasste, sind jeweils die ganzen Bände als eine Datei publiziert worden, eingeordnet nach ihrem Druckjahr (Ausnahme: das Bündner Rechtsbuch wurde unter dem 1.7.1957 eingeordnet). Danach finden sich die Erlasse einzeln nach ihren Erlass-Daten aufgelistet.
Ebenfalls greifbar sind die Digitalisate der Gesetzessammlung 1803-2000 im Archivinformationssystem des Staatsarchivs. Hier finden sich die von 1803 bis 2000 publizierten Bände der amtlichen Gesetzessammlung als je eine Datei. Strenggenommen handelte es sich ab 1976 jedoch nicht mehr um Bände, sondern um Loseblatt-Ordner.
Landesberichte (Jahresberichte der Regierung)
Die Landesberichte des Kantons Graubünden setzten im Jahr 1849 in gedruckter Form ein. Davor wurden sie handschriftlich verfasst und als Amtsberichte des Kleinen Rats archiviert (Signatur StAGR II 5 k 4 Amtsberichte). Bei den Landesberichten handelt es sich um den jährlichen Rechenschaftsbericht der Regierung an den Grossen Rat. Sie enthalten Angaben zu neuen Gesetzen und ihrer Umsetzung und zu organisatorischen Entwicklungen. Nach Geschäftszweigen und Institutionen gegliedert, finden sich darin Listen und Statistiken zur Tätigkeit der Verwaltung. Auch finanzielle Aspekte und Erläuterungen sind Teil der Berichterstattung und bilden einen Kommentar zur Staatsrechnung. Die Landesberichte von 1849 bis 2009 liegen digital vor, eine PDF-Datei pro Rechenschaftsjahr, und sind im Archivinformationssystem des Staatsarchivs digital abrufbar und mittels Texterkennung durchsuchbar. Ab 2010 konzentriert sich die Berichterstattung auf Kennzahlen, die in die Staatsrechnung integriert werden, weshalb die bisherige Form der Landesberichte 2009 endete. Die Staatsrechnungen des Kantons Graubünden stehen auf der Webseite des Kantons Graubünden online zur Verfügung.
Botschaften der Regierung an den Grossen Rat
Die Botschaften des Kleinen Rates / der Regierung an den Grossen Rat setzen 1894 ein. Sie enthalten die Anträge der Regierung an den Grossen Rat. Dabei handelt es sich zu einem grossen Teil um Vorlagen zu rechtlichen Erlassen. Dazu kommen Finanzgeschäfte, welche die Ausgaben- bzw. die Budgetkompetenz der Regierung überstiegen und einer grossrätlichen Bewilligung bedurften. Die Botschaften von 1894 bis 2000/2001 liegen digital vor, eine PDF-Datei pro Jahrgang, und sind im Archivinformationssystem des Staatsarchivs digital abrufbar und mittels Texterkennung durchsuchbar. Die Fortsetzung ab 2001 steht auf der Webseite des Kantons Graubünden online zur Verfügung.