Erfordert ein Bauvorhaben neben der kommunalen Baubewilligung und einer allfälligen BAB-Bewilligung zusätzliche Bewilligungen, Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen etc. anderer Behörden und besteht zwischen den Bewilligungen ein enger Sachzusammenhang, so sind die Verfahren und Entscheide zu koordinieren.
Die untenstehende Liste gibt Auskunft darüber, bei welchen Zusatzbewilligungen grundsätzlich ein solcher Koordinationsbedarf besteht. Verbindlich ist die Liste der zu koordinierenden Zusatzbewilligungen des DVS.
Der Link auf der Zusatzbewilligung führt Sie zu der Webseite mit den entsprechenden Informationen.