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Der Förderunterricht für Fremdsprachige richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht identisch mit der Schulsprache ist und die wegen mangelhafter Kenntnisse in der Schulsprache dem Unterricht nicht oder nur mit Schwierigkeiten folgen können. Der Förderunterricht gewährleistet die Anschlussfähigkeit der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler an den Unterricht der Regelklasse. 

Deutsch, Romanisch bzw. Italienisch als Zweitsprache ist Bestandteil des Sprachenlernens in der Volksschule, wird im Lehrplan aber nicht speziell dargestellt. Grundsätzlich sind die in der Schulsprache formulierten Grundansprüche anzustreben. Weiterführende Informationen sind den Weisungen zum Förderunterricht für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler zu entnehmen.

Bei Fragen zu den «Formularen Abrechnung Förderlektionen – Stichprobe» wenden Sie sich an die Abteilung Dienste und Finanzen, Bereich Finanzen, Lena Sykora, lena.sykora@avs.gr.ch, 081 257 27 27